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Steuer-Glossar

Winterbeschäftigungsumlage

Stand: 28.10.2026

Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Die Winterbeschäftigungsumlage ist eine Umlage auf die Bruttolöhne gewerblicher Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe, Dachdecker- und Gerüstbauerhandwerk sowie im Garten- und Landschaftsbau. Aus ihr werden das Wintergeld und die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen beim Saison-Kurzarbeitergeld finanziert (§ 102 SGB III). Im Bauhauptgewerbe beträgt sie vom 1.1.2026 bis 31.12.2027 befristet 1,0 % (§ 3a WinterbeschV).

Wichtige Werte 2026

Wirtschaftszweig

Umlage

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Bauhauptgewerbe (2026 und 2027)

1,0 %

0,6 %

0,4 %

Dachdeckerhandwerk

1,6 %

1,0 %

0,6 %

Garten- und Landschaftsbau

1,85 %

1,05 %

0,8 %

Gerüstbauerhandwerk

1,9 %

1,9 %

–

So funktioniert es

  • Bemessungsgrundlage ist der lohnsteuerliche Bruttoarbeitslohn der gewerblichen Arbeitnehmer; Angestellte zählen nicht (§ 3 WinterbeschV).

  • Der Arbeitgeber behält den Arbeitnehmeranteil vom Lohn ein und führt den gesamten Betrag ab.

  • Im Bauhauptgewerbe zieht die SOKA-BAU die Umlage im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit ein.

  • Ohne die befristete Absenkung gilt im Bauhauptgewerbe der Regelsatz von 2,0 % (1,2 % Arbeitgeber, 0,8 % Arbeitnehmer).

Typischer Fehler

Im Lohnprogramm ist 2026 noch der alte Satz von 2,0 % hinterlegt. Dann wird den Beschäftigten zu viel abgezogen, und die Abrechnungen müssen korrigiert werden.

Mehr dazu

Kurz erklärt am Beispiel

Beispiel: Ein Betrieb des Bauhauptgewerbes zahlt seinen gewerblichen Arbeitnehmern 21.000 € Bruttolohn im Monat. Die Umlage beträgt 2026 1,0 %, also 210 €. Davon trägt der Betrieb 126 € und behält 84 € vom Lohn ein. Mit dem Satz von 2,0 % bis Ende 2025 waren es noch 420 € im Monat.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Winterbeschäftigungsumlage 2026?

Im Bauhauptgewerbe befristet vom 1.1.2026 bis 31.12.2027 1,0 % der Bruttolöhne gewerblicher Arbeitnehmer, davon 0,6 % Arbeitgeber und 0,4 % Arbeitnehmer (§ 3a WinterbeschV). Dachdecker zahlen 1,6 %, der Garten- und Landschaftsbau 1,85 % und der Gerüstbau 1,9 %, die dort der Arbeitgeber allein trägt.

Wofür wird die Winterbeschäftigungsumlage verwendet?

Sie finanziert das Zuschuss- und das Mehraufwands-Wintergeld sowie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber beim Saison-Kurzarbeitergeld allein trägt (§ 102 SGB III).

Zahlen auch Angestellte im Baubetrieb die Winterbeschäftigungsumlage?

Nein. Die Umlage wird nur auf die Löhne gewerblicher Arbeitnehmer erhoben. Für Angestellte fällt sie nicht an.

In diesen Beiträgen erklärt

Quellen

  1. § 3a WinterbeschV – gesetze-im-internet.de
  2. Winterbeschäftigungs-Verordnung – gesetze-im-internet.de
  3. § 102 SGB III – gesetze-im-internet.de

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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