Ständerwände, abgehängte Decken, Akustikausbau: Trockenbau ist eine Bauleistung – und arbeitet oft mit Nachunternehmern und Kolonnen. Genau hier lauern die teuren Fehler bei Umsatzsteuer und Bauabzugsteuer.
Wir sorgen für korrekte §-13b-Rechnungen, die richtige Freistellung Ihrer Nachunternehmer und saubere Lohnabrechnung inklusive SOKA-Bau.
Womit wir Ihren Betrieb unterstützen
Laufende Finanzbuchhaltung und digitale Belegverarbeitung
Prüfung von Nachunternehmer-Rechnungen und Freistellungsbescheinigungen
Korrekte §-13b-Abrechnung gegenüber Generalunternehmern
Lohnabrechnung inkl. SOKA-Bau für Kolonnen und Aushilfen
Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen
Steuerliche Besonderheiten im Trockenbau
Trockenbaubetriebe stehen fast immer in einer Bau-Leistungskette – als Nachunternehmer und als Auftraggeber eigener Kolonnen. Das macht die folgenden Regeln besonders wichtig:
§ 13b UStG in der Nachunternehmerkette
Trockenbauarbeiten sind Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG. Beauftragt Sie ein Generalunternehmer, rechnen Sie netto ab; er schuldet die Umsatzsteuer. Beauftragen Sie selbst Nachunternehmer, kehrt sich die Steuerschuld auf Sie um – Ihre eingehenden Rechnungen müssen dann ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ ausgestellt sein.
Freistellungsbescheinigung § 48b EStG bei Nachunternehmern
Zahlen Sie einen Nachunternehmer, ohne dass eine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt, müssen Sie 15 % Bauabzugsteuer nach § 48 EStG einbehalten und ans Finanzamt abführen. Verlangen Sie deshalb immer die Bescheinigung nach § 48b EStG – sonst haften Sie für den nicht abgeführten Betrag. Die Freigrenzen liegen bei 5.000 € bzw. 15.000 €.
SOKA-Bau für Kolonnen
Trockenbaubetriebe zählen zum Baugewerbe und sind beitragspflichtig zur SOKA-Bau. Ab 01.07.2026 beträgt der Gesamtbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Tarifgebiet West 19,8 % der Bruttolohnsumme (Urlaub 14,7 %, Berufsbildung 1,9 %, Zusatzversorgung 3,2 %), im Osten 18,3 %.
Investitionen absetzen
Hebebühnen, Schraubgeräte oder Fahrzeuge lassen sich über den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG, bis 50 %) und die GWG-Sofortabschreibung bis 800 € netto (§ 6 Abs. 2 EStG) steuerlich nutzen; für Anschaffungen ab 01.07.2025 zusätzlich über die degressive AfA mit bis zu 30 %.
Häufige Fragen
Warum stehen auf meiner Eingangsrechnung keine Umsatzsteuer?
Weil Trockenbau eine Bauleistung ist. Beauftragen Sie einen Nachunternehmer, kehrt sich die Steuerschuld nach § 13b UStG auf Sie um: Sie erhalten eine Nettorechnung und melden die Umsatzsteuer selbst an.
Was passiert, wenn mein Nachunternehmer keine Freistellungsbescheinigung hat?
Dann müssen Sie 15 % Bauabzugsteuer einbehalten und abführen. Tun Sie das nicht, haften Sie dafür. Fordern Sie vor der ersten Zahlung immer eine gültige Bescheinigung nach § 48b EStG an.
Ist mein Trockenbaubetrieb SOKA-Bau-pflichtig?
In aller Regel ja – Trockenbau gehört zum Baugewerbe. Wir prüfen Ihre konkrete Tätigkeit und übernehmen die monatlichen Meldungen an die Sozialkassen.
Wie rechne ich gegenüber einem Generalunternehmer ab?
Netto, ohne Umsatzsteuer, mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Wir richten Ihre Rechnungsvorlagen so ein, dass das automatisch korrekt läuft.
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Weiterlesen →Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.