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Steuer-Glossar

Teilleistung (Umsatzsteuer)

Stand: 28.10.2026

Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Eine Teilleistung ist ein Teil einer wirtschaftlich teilbaren Leistung, für den das Entgelt gesondert vereinbart wird (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG). Die Umsatzsteuer entsteht dann für jeden Teil mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem er ausgeführt ist, nicht erst bei Fertigstellung des ganzen Auftrags.

So funktioniert es

  • Teilbarkeit: Die Gesamtleistung muss sich in wirtschaftlich sinnvolle Abschnitte zerlegen lassen, etwa einzelne Häuser einer Siedlung oder einzelne Gewerke.

  • Eigene Preisvereinbarung: Für jeden Teil wird ein eigenes Entgelt vereinbart, in der Praxis mit Teilabnahme und eigener Abrechnung.

  • Abgrenzung zum Abschlag: Abschläge nach Baufortschritt sind keine Teilleistungen. Für sie entsteht die Steuer mit Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG), die Leistung selbst ist erst mit der Gesamtabnahme ausgeführt.

  • Bedeutung: Teilleistungen entscheiden, wann ein Umsatz ausgeführt ist, etwa bei einer Änderung des Steuersatzes.

Typischer Fehler

Abschlagsrechnungen werden als Teilleistungen behandelt. Ohne gesondert vereinbartes Entgelt und Teilabnahme bleibt die Leistung bis zur Gesamtabnahme unausgeführt; versteuert wird bis dahin nur, was als Abschlag eingegangen ist.

Mehr dazu

Kurz erklärt am Beispiel

Beispiel: Ein Dachdeckerbetrieb deckt zwei Häuser eines Bauträgers. Im Vertrag ist für jedes Haus ein eigener Preis von 40.000 € netto mit Teilabnahme vereinbart. Haus 1 wird am 15.6.2026 abgenommen. Bei Soll-Versteuerung und monatlicher Voranmeldung entsteht für diese Teilleistung die Umsatzsteuer mit Ablauf Juni, unabhängig davon, wann der Bauträger zahlt. Für Haus 2 entsteht sie erst mit dessen Abnahme.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Teilleistung und Abschlagszahlung?

Eine Teilleistung ist ein abgeschlossener Teil mit eigenem vereinbartem Entgelt; die Steuer entsteht mit seiner Ausführung. Ein Abschlag ist eine Zahlung auf eine noch nicht fertige Gesamtleistung; die Steuer entsteht mit dem Zahlungseingang.

Wann entsteht die Umsatzsteuer bei Teilleistungen?

Bei Soll-Versteuerung mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Teilleistung ausgeführt ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). Wird vorher gezahlt, entsteht sie insoweit schon mit der Zahlung.

Wie vereinbare ich Teilleistungen im Bauvertrag?

Legen Sie für abgrenzbare Abschnitte jeweils einen eigenen Preis fest, sehen Sie Teilabnahmen vor und rechnen Sie jeden Abschnitt getrennt ab. Ein bloßer Zahlungsplan nach Baufortschritt genügt nicht.

In diesen Beiträgen erklärt

Quellen

  1. § 13 UStG – Entstehung der Steuer – gesetze-im-internet.de

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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