Soll- und Ist-Versteuerung bestimmen, wann die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen ist. Bei der Sollversteuerung (Regelfall) entsteht die Steuer mit Ausführung der Leistung, also nach vereinbarten Entgelten – unabhängig davon, ob der Kunde bereits gezahlt hat. Bei der Istversteuerung entsteht sie erst mit Zahlungseingang, also nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG). Die Istversteuerung schont die Liquidität und kann unter anderem beantragt werden, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 800.000 € nicht überstiegen hat.
Mehr dazu: Ist- oder Soll-Versteuerung? Was für die Liquidität zählt
Kurz erklärt am Beispiel
Wird eine Rechnung im Dezember gestellt, aber erst im Januar bezahlt, führt der Ist-Versteuerer die Umsatzsteuer erst im Januar ab.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.