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Steuer-Glossar

Steuerermäßigung nach § 35 EStG (Gewerbesteueranrechnung)

Stand: 28.10.2026

Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Die Steuerermäßigung nach § 35 EStG rechnet die Gewerbesteuer von Einzelunternehmern und Gesellschaftern gewerblicher Personengesellschaften teilweise auf die Einkommensteuer an. Die tarifliche Einkommensteuer sinkt um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags, höchstens um die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer (§ 35 EStG). Nicht zu verwechseln mit dem Handwerkerbonus nach § 35a EStG.

Wichtige Werte 2026

Merkmal

Wert

Anrechnungsfaktor

4,0 × Gewerbesteuer-Messbetrag

Grenze 1

tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer

Grenze 2

Einkommensteuer, die anteilig auf gewerbliche Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag)

Personengesellschaften

Aufteilung nach allgemeinem Gewinnverteilungsschlüssel

So funktioniert es

  • Die Anrechnung erfolgt in der Einkommensteuerveranlagung des Unternehmers, nicht beim Betrieb.

  • Bei einem Hebesatz bis 400 % kann die Gewerbesteuer dadurch rechnerisch vollständig ausgeglichen werden, wenn genug Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Liegt der Hebesatz darüber, bleibt eine Belastung.

  • Bei Personengesellschaften stellt das Finanzamt Messbetrag, gezahlte Gewerbesteuer und die Anteile der Gesellschafter gesondert fest (§ 35 Abs. 2 EStG). Vorabgewinne zählen für die Aufteilung nicht.

  • GmbH und UG erhalten keine Anrechnung; bei ihnen bleibt die Gewerbesteuer volle Belastung.

Typischer Fehler

Verluste aus anderen Einkunftsarten oder eine niedrige Einkommensteuer kürzen den Ermäßigungshöchstbetrag. Der nicht genutzte Teil verfällt, einen Vortrag in spätere Jahre sieht § 35 EStG nicht vor.

Mehr dazu

Kurz erklärt am Beispiel

Beispiel: Ein Elektromeister hat als Einzelunternehmer einen Gewerbesteuer-Messbetrag von 2.000 €. Bei einem angenommenen Hebesatz von 475 % zahlt er 9.500 € Gewerbesteuer. Seine Einkommensteuer sinkt um 4 × 2.000 € = 8.000 €, sofern auf seine gewerblichen Einkünfte mindestens so viel Einkommensteuer entfällt. Es bleiben 1.500 € Gewerbesteuer als echte Belastung.

Häufige Fragen

Wie viel Gewerbesteuer kann ich auf die Einkommensteuer anrechnen?

Das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags, höchstens die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und höchstens die Einkommensteuer, die auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (§ 35 EStG). Bei Hebesätzen bis 400 % gleicht das die Gewerbesteuer oft vollständig aus.

Bekommt eine GmbH die Gewerbesteuer angerechnet?

Nein. § 35 EStG gilt nur für die Einkommensteuer von Einzelunternehmern und Mitunternehmern von Personengesellschaften. Bei der GmbH bleibt die Gewerbesteuer neben der Körperschaftsteuer eine volle Belastung.

Was ist der Unterschied zwischen § 35 und § 35a EStG?

§ 35 EStG rechnet die Gewerbesteuer gewerblicher Unternehmer auf ihre Einkommensteuer an. § 35a EStG ermäßigt die Einkommensteuer von Privatpersonen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

In diesen Beiträgen erklärt

Quellen

  1. § 35 EStG – gesetze-im-internet.de

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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