Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs (GewStG). Sie wird berechnet, indem der Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 % zum Steuermessbetrag führt, der anschließend mit dem individuellen Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); Kapitalgesellschaften erhalten diesen Freibetrag nicht.
Mehr dazu: Gewerbesteuer & Freibetrag im Handwerk
Kurz erklärt am Beispiel
Ein Betrieb mit 60.000 € Gewerbeertrag zieht zunächst den Freibetrag von 24.500 € ab. Auf die verbleibenden 35.500 € entstehen 3,5 % Messbetrag (1.242,50 €), der mit dem Hebesatz der Gemeinde die Gewerbesteuer ergibt.
Weitere Begriffe
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