Die Sonderabschreibung ist eine zusätzliche Abschreibung, die neben der regulären linearen AfA in Anspruch genommen werden kann. Nach § 7g Abs. 5 EStG können kleine und mittlere Betriebe für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (bei Anschaffung ab 2024) innerhalb der ersten fünf Jahre zusätzlich absetzen. So lässt sich der Gewinn im Anschaffungszeitraum gezielt senken.
Mehr dazu: Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Kurz erklärt am Beispiel
Ein Betrieb schafft eine Maschine für 100.000 € an und setzt im ersten Jahr neben der linearen AfA zusätzlich 40.000 € Sonderabschreibung ab.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.