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Steuer-Glossar

Rücklage

Stand: 20.09.2026

Eine Rücklage ist ein Bestandteil des Eigenkapitals – anders als die Rückstellung, die Fremdkapital (eine ungewisse Verbindlichkeit) darstellt. Man unterscheidet offene Rücklagen (z. B. Kapital- und Gewinnrücklagen nach § 272 HGB) von steuerfreien Rücklagen, mit denen stille Reserven vorübergehend steuerneutral übertragen werden können (z. B. § 6b EStG). Rücklagen stärken die Finanzkraft, ohne dass Gewinn ausgeschüttet wird.

Mehr dazu: Werkstatt an die eigene GmbH vermietet? Betriebsaufspaltung & Thesaurierung

Kurz erklärt am Beispiel

Eine GmbH thesauriert ihren Jahresgewinn und stellt ihn in die Gewinnrücklage ein, statt ihn auszuschütten.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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