Eine Rücklage ist ein Bestandteil des Eigenkapitals – anders als die Rückstellung, die Fremdkapital (eine ungewisse Verbindlichkeit) darstellt. Man unterscheidet offene Rücklagen (z. B. Kapital- und Gewinnrücklagen nach § 272 HGB) von steuerfreien Rücklagen, mit denen stille Reserven vorübergehend steuerneutral übertragen werden können (z. B. § 6b EStG). Rücklagen stärken die Finanzkraft, ohne dass Gewinn ausgeschüttet wird.
Mehr dazu: Werkstatt an die eigene GmbH vermietet? Betriebsaufspaltung & Thesaurierung
Kurz erklärt am Beispiel
Eine GmbH thesauriert ihren Jahresgewinn und stellt ihn in die Gewinnrücklage ein, statt ihn auszuschütten.
Weitere Begriffe
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