Die Sachbezugsfreigrenze erlaubt es Arbeitgebern, ihren Beschäftigten monatlich Sachzuwendungen bis 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zu gewähren (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Typische Beispiele sind Gutscheine oder Guthabenkarten, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgegeben werden. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird der Betrag von 50 Euro im Kalendermonat auch nur geringfügig überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuer- und beitragspflichtig. Eine Auszahlung in bar statt einer Sachzuwendung fällt nicht unter die Freigrenze.
Mehr dazu: Mitarbeiter steuerfrei belohnen: Möglichkeiten 2026
Kurz erklärt am Beispiel
Ein Arbeitgeber gibt monatlich einen Gutschein über 50 Euro aus – steuer- und abgabenfrei; bei 51 Euro wäre dagegen der volle Betrag steuer- und beitragspflichtig.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.