Reisekosten sind die beruflich veranlassten Aufwendungen einer Auswärtstätigkeit, also einer vorübergehenden Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Abziehbar sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand (in Form von Pauschalen), Übernachtungskosten und Reisenebenkosten (§ 9 EStG). Arbeitnehmer setzen sie als Werbungskosten an, Selbstständige als Betriebsausgaben; der Arbeitgeber kann sie im Rahmen der Pauschalen steuerfrei erstatten.
Mehr dazu: Verpflegungsmehraufwand 2026: Pauschalen und Kürzungen
Kurz erklärt am Beispiel
Ein Monteur fährt zu einer 120 km entfernten Baustelle und übernachtet dort: Er kann Fahrtkosten, die Übernachtungskosten und die Verpflegungspauschale ansetzen.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.