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Steuer-Glossar

Reihengeschäft

Stand: 20.09.2026

Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und die Ware unmittelbar vom ersten Lieferer zum letzten Abnehmer gelangt (§ 3 Abs. 6a UStG). Es gibt also mehrere Lieferungen, aber nur eine einzige Warenbewegung.

Nur eine Lieferung in der Reihe ist die „bewegte“ (warenbewegte) Lieferung – ihr wird der Transport zugeordnet; alle übrigen sind „ruhende“ Lieferungen. Diese Zuordnung entscheidet über Lieferort und Steuerbefreiung, besonders bei grenzüberschreitenden EU-Geschäften.

Mehr dazu: Reverse-Charge-Verfahren

Kurz erklärt am Beispiel

A verkauft an B, B an C; A liefert die Ware direkt an C. Es gibt zwei Lieferungen (A→B, B→C), aber nur einen Warentransport – die bewegte Lieferung.

Weitere Begriffe

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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