Erstgespräch anfragen Login: CAPSIVERA OnlineakteLogin: CAPSIVERA Connect
  1. Startseite
  2. Wissen
  3. Glossar
  4. Quellensteuer

Steuer-Glossar

Quellensteuer

Stand: 20.09.2026

Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle einer Zahlung einbehalten und vom Auszahlenden an den Fiskus des Quellenstaats abgeführt wird – der Empfänger erhält nur den Nettobetrag. Typische Fälle sind Kapitalerträge oder Lizenz- und Werbeeinnahmen aus dem Ausland, etwa die US-Quellensteuer auf Zahlungen an ausländische Creator. Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kann den Steuersatz senken oder die Quellensteuer ganz vermeiden. Voraussetzung ist meist ein Ansässigkeitsnachweis, bei US-Zahlungen über das Formular W-8BEN.

Mehr dazu: YouTube-Einnahmen & US-Quellensteuer: W-8BEN richtig nutzen

Kurz erklärt am Beispiel

Ein YouTuber erhält Werbeeinnahmen von Google aus den USA. Ohne W-8BEN werden bis zu 30 % US-Quellensteuer einbehalten; mit dem Formular und DBA sinkt der Satz oft auf 15 % oder 0 %.

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

Reden wir über Ihr Geschäft.

Erstgespräch anfragen, ehrliche Einschätzung bekommen, Festpreis statt Stundenabrechnung. Baustelle oder Livestream – egal.

Erstgespräch anfragen

Frag die CAPSIVERA-KI

Steuerfragen für Handwerk, Gebäudedienstleistung & Content Creator – belegt aus unseren Ratgebern, mit Quellen.