Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle einer Zahlung einbehalten und vom Auszahlenden an den Fiskus des Quellenstaats abgeführt wird – der Empfänger erhält nur den Nettobetrag. Typische Fälle sind Kapitalerträge oder Lizenz- und Werbeeinnahmen aus dem Ausland, etwa die US-Quellensteuer auf Zahlungen an ausländische Creator. Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kann den Steuersatz senken oder die Quellensteuer ganz vermeiden. Voraussetzung ist meist ein Ansässigkeitsnachweis, bei US-Zahlungen über das Formular W-8BEN.
Mehr dazu: YouTube-Einnahmen & US-Quellensteuer: W-8BEN richtig nutzen
Kurz erklärt am Beispiel
Ein YouTuber erhält Werbeeinnahmen von Google aus den USA. Ohne W-8BEN werden bis zu 30 % US-Quellensteuer einbehalten; mit dem Formular und DBA sinkt der Satz oft auf 15 % oder 0 %.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.