Ein Midijob ist eine Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich oberhalb der Minijob-Grenze. 2026 liegt er bei einem regelmäßigen Monatsverdienst von 603,01 € bis 2.000 €. In diesem Bereich zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Verdienst gleitend bis zum vollen Beitragssatz ansteigen. Trotz des geringeren Eigenanteils bleiben die vollen Leistungsansprüche der Sozialversicherung – etwa in der Rente – erhalten.
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Kurz erklärt am Beispiel
Bei 1.200 € Monatsverdienst zahlt der Arbeitnehmer 2026 nur einen reduzierten SV-Anteil, erwirbt aber volle Rentenansprüche wie bei regulärer Beschäftigung.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.