Erstgespräch anfragen Login: CAPSIVERA OnlineakteLogin: CAPSIVERA Connect
  1. Startseite
  2. Wissen
  3. Glossar
  4. Minijob

Steuer-Glossar

Minijob

Stand: 20.09.2026

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, deren regelmäßiger Monatsverdienst eine gesetzliche Grenze nicht übersteigt. Seit 2025 ist diese Verdienstgrenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn × 130 ÷ 3) und beträgt 2026 monatlich 603 € (2025: 556 €). Für den Arbeitnehmer ist der Verdienst weitgehend steuer- und abgabenfrei; der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale. Es besteht Rentenversicherungspflicht, von der man sich auf Antrag befreien lassen kann.

Mehr dazu: Mehr Netto statt mehr Brutto: steuerfreie Mitarbeiter-Extras · Kurzfristige Beschäftigung & Saisonarbeit

Kurz erklärt am Beispiel

Wer 2026 dauerhaft 603 € im Monat verdient, bleibt im Minijob; ab 603,01 € beginnt der Midijob mit anteiligen Sozialabgaben.

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

Reden wir über Ihr Geschäft.

Erstgespräch anfragen, ehrliche Einschätzung bekommen, Festpreis statt Stundenabrechnung. Baustelle oder Livestream – egal.

Erstgespräch anfragen

Frag die CAPSIVERA-KI

Steuerfragen für Handwerk, Gebäudedienstleistung & Content Creator – belegt aus unseren Ratgebern, mit Quellen.