Der gesetzliche Mindestlohn ist die unterste Lohngrenze je Zeitstunde, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten in Deutschland zahlen müssen (Mindestlohngesetz, MiLoG). Ab dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto je Stunde, ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle volljährigen Arbeitnehmer, auch im Minijob. In einzelnen Branchen können durch Tarifverträge höhere Branchenmindestlöhne gelten, die dem gesetzlichen Mindestlohn vorgehen, ihn aber nicht unterschreiten dürfen.
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Kurz erklärt am Beispiel
Ein Minijobber muss 2026 mindestens 13,90 Euro je Stunde erhalten – der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für geringfügig Beschäftigte.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.