Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn). Der Arbeitgeber behält sie bei jeder Lohnzahlung ein und führt sie für den Arbeitnehmer ans Finanzamt ab (§ 38 EStG). Sie wird auf die spätere Einkommensteuer des Arbeitnehmers angerechnet; zu viel gezahlte Lohnsteuer kann über die Einkommensteuererklärung erstattet werden.
Mehr dazu: Mehr Netto statt mehr Brutto
Kurz erklärt am Beispiel
Vom Bruttolohn eines Angestellten behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer ein und überweist sie ans Finanzamt – der Arbeitnehmer erhält nur den Nettolohn ausgezahlt.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.