Leasing ist die entgeltliche Überlassung eines Wirtschaftsguts zur Nutzung gegen regelmäßige Raten, ohne dass es zwangsläufig zum Kauf kommt. Ob das Leasinggut steuerlich dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zugerechnet wird, hängt von der Vertragsgestaltung ab: Beim Operating-Leasing bleibt es meist beim Leasinggeber, bei bestimmten Finanzierungs-Leasingverträgen kann es dem Leasingnehmer zugerechnet werden (maßgeblich sind die Leasing-Erlasse der Finanzverwaltung). Wird es dem Leasingnehmer zugerechnet, bilanziert dieser das Gut und schreibt es ab; andernfalls sind die Leasingraten laufender Aufwand. Abzugrenzen ist Leasing vom Kauf mit Eigentumserwerb.
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Kurz erklärt am Beispiel
Ein Handwerker least einen Transporter für 350 € netto im Monat. Beim Operating-Leasing bleibt der Wagen beim Leasinggeber, und die Raten sind für den Betrieb laufende Betriebsausgaben.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.