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Steuer-Glossar

Körperschaftsteuer

Stand: 20.09.2026

Die Körperschaftsteuer ist die Steuer auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften und anderen juristischen Personen (z. B. GmbH und AG). Der Steuersatz beträgt einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens (§ 23 KStG); hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Sie ist damit das körperschaftsteuerliche Gegenstück zur Einkommensteuer natürlicher Personen.

Mehr dazu: Werkstatt an die eigene GmbH vermietet?

Kurz erklärt am Beispiel

Eine GmbH mit 100.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlt 15.000 € Körperschaftsteuer (15 %) zzgl. 825 € Solidaritätszuschlag (5,5 % darauf).

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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