Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist die grundsätzlich umsatzsteuerfreie Warenlieferung von einem Unternehmer an einen anderen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG). Voraussetzung sind insbesondere eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Abnehmers, der Buch- und Belegnachweis (z. B. Gelangensbestätigung) sowie die zutreffende Erfassung in der Zusammenfassenden Meldung. Die Ware muss physisch in den anderen EU-Staat gelangen.
Mehr dazu: Merch in die EU
Kurz erklärt am Beispiel
Ein deutscher Betrieb liefert Waren an ein Unternehmen in Frankreich mit gültiger USt-IdNr. – die Lieferung ist bei korrektem Nachweis umsatzsteuerfrei.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.