Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) ist das Gegenstück zum OSS für Einfuhr-Fernverkäufe: Über ihn wird die Umsatzsteuer für Warensendungen aus Drittländern an EU-Privatkunden zentral angemeldet und abgeführt (§ 18k UStG). Das Verfahren gilt für Sendungen mit einem Sachwert bis 150 €. Die Umsatzsteuer wird dabei bereits beim Verkauf erhoben, sodass bei der Einfuhr keine Einfuhrumsatzsteuer mehr anfällt. Die Registrierung erfolgt in Deutschland über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
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Kurz erklärt am Beispiel
Ein Händler versendet Waren im Wert von 80 € aus der Schweiz an Kunden in Deutschland. Über den IOSS berechnet er die deutsche Umsatzsteuer schon im Shop und meldet sie zentral beim BZSt.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.