Die Homeoffice-Pauschale erlaubt es, für jeden Tag überwiegender Arbeit von zu Hause 6 € steuerlich abzusetzen – höchstens 1.260 € im Jahr (das entspricht 210 Tagen). Sie gilt auch ohne separates Arbeitszimmer und kann als Betriebsausgabe oder Werbungskosten angesetzt werden.
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Kurz erklärt am Beispiel
Wer an 180 Tagen im Jahr überwiegend zu Hause arbeitet, setzt 180 × 6 € = 1.080 € pauschal ab – ohne Nachweis eines eigenen Arbeitszimmers.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.