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Steuer-Glossar

Gewerbesteuer-Freibetrag

Stand: 20.09.2026

Der Gewerbesteuer-Freibetrag mindert den Gewerbeertrag, bevor die Gewerbesteuer berechnet wird. Für natürliche Personen (Einzelunternehmer) und Personengesellschaften beträgt er 24.500 € pro Jahr (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften wie die GmbH erhalten keinen Freibetrag. Nur der den Freibetrag übersteigende Teil des Gewerbeertrags unterliegt der Steuermesszahl.

Mehr dazu: Gewerbesteuer & Freibetrag im Handwerk

Kurz erklärt am Beispiel

Bei einem Gewerbeertrag von 40.000 € bleiben nach Abzug des Freibetrags von 24.500 € noch 15.500 € gewerbesteuerpflichtig.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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