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Steuer-Glossar

Gewerbeanmeldung

Stand: 20.09.2026

Die Gewerbeanmeldung ist die Anzeige beim Gewerbeamt, mit der der Beginn eines stehenden Gewerbes gemeldet wird. Wer ein Gewerbe selbstständig betreibt, muss dies nach § 14 GewO gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anzeigen. Das Gewerbeamt informiert anschließend automatisch weitere Stellen wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK). Freiberufliche Tätigkeiten im Sinne des § 18 EStG – etwa Ärztinnen, Rechtsanwälte oder freischaffende Künstler – gelten nicht als Gewerbe und benötigen keine Gewerbeanmeldung; sie melden sich direkt beim Finanzamt.

Mehr dazu: Unternehmen gründen: Schritt für Schritt

Kurz erklärt am Beispiel

Wer einen Online-Handel eröffnet, meldet das Gewerbe beim Gewerbeamt an; das Amt leitet die Anmeldung an Finanzamt und IHK weiter.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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