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Steuer-Glossar

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Stand: 20.09.2026

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) stellt die Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüber und ermittelt so den Erfolg – Gewinn oder Verlust – der Periode. Anders als die stichtagsbezogene Bilanz betrachtet sie einen Zeitraum. Sie ist zusammen mit der Bilanz aufzustellen (§ 242 Abs. 2 HGB).

Kurz erklärt am Beispiel

Umsatzerlösen von 500.000 € stehen Material-, Personal- und sonstige Aufwendungen von 460.000 € gegenüber – es verbleibt ein Jahresüberschuss von 40.000 €.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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