Freiberufler üben einen freien Beruf im Sinne des § 18 EStG aus – dazu zählen etwa die selbständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit sowie Katalogberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure oder Architekten. Anders als Gewerbetreibende benötigen Freiberufler keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden ihre Tätigkeit lediglich beim Finanzamt an. Die Abgrenzung zum Gewerbe richtet sich nach der Art der Tätigkeit und kann im Einzelfall strittig sein.
Mehr dazu: Gewerbesteuer & Freibetrag im Handwerk
Kurz erklärt am Beispiel
Eine selbständige Grafikdesignerin mit künstlerischer Tätigkeit gilt als Freiberuflerin – sie muss kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.