Ein Forderungsausfall liegt vor, wenn eine Forderung ganz oder teilweise uneinbringlich wird, etwa bei Insolvenz oder erfolgloser Beitreibung des Kunden. Bilanzierende schreiben die Forderung ab bzw. bilden eine Wertberichtigung. Umsatzsteuerlich ist bei Uneinbringlichkeit die Bemessungsgrundlage zu berichtigen: Der leistende Unternehmer erhält die bereits abgeführte Umsatzsteuer zurück, der Leistungsempfänger muss den Vorsteuerabzug korrigieren (§ 17 UStG).
Mehr dazu: Ist- oder Soll-Versteuerung? Was für die Liquidität zählt · Volle Auftragsbücher, leeres Konto
Kurz erklärt am Beispiel
Ein Kunde zahlt eine Rechnung über 1.190 € (1.000 € netto + 190 € USt) auch nach Mahnung nicht und wird insolvent. Der Betrieb schreibt die Forderung ab und holt sich die abgeführten 190 € USt über § 17 UStG zurück.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.