Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist das Formular, mit dem das Finanzamt nach einer Existenzgründung die steuerlich relevanten Daten erhebt. Wer ein Unternehmen eröffnet, ist nach § 138 AO verpflichtet, die Betriebseröffnung anzuzeigen; die Übermittlung des Fragebogens erfolgt elektronisch über das Portal ELSTER. Abgefragt werden unter anderem persönliche Angaben, die Art der Tätigkeit, voraussichtliche Umsätze und Gewinne sowie die Wahl der Kleinunternehmerregelung. Auf Grundlage der Angaben vergibt das Finanzamt die Steuernummer und – bei Bedarf – die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
Mehr dazu: Unternehmen gründen: Schritt für Schritt
Kurz erklärt am Beispiel
Nach der Gewerbeanmeldung übermittelt die Gründerin den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER und erhält daraufhin ihre Steuernummer.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.