Die Fünftelregelung ist eine Methode zur ermäßigten Besteuerung außerordentlicher Einkünfte, etwa Abfindungen oder Veräußerungsgewinnen (§ 34 Abs. 1 EStG). Sie mildert die Progression, indem die geballt zufließende Zahlung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird.
Rechnerisch wird die Steuer auf ein Fünftel der Einkünfte ermittelt, die Differenz zur Steuer ohne diese Einkünfte mit fünf multipliziert. Seit 2025 wenden Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug an; sie wird stattdessen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.
Mehr dazu: Betriebsveräußerung
Kurz erklärt am Beispiel
Ein Arbeitnehmer erhält eine Abfindung von 50.000 €. Statt sie voll im Jahr zu versteuern, wird über die Fünftelregelung die Steuerlast durch rechnerische Verteilung auf fünf Jahre gemildert.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.