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Steuer-Glossar

Firmenwert (Goodwill)

Stand: 20.09.2026

Der Geschäfts- oder Firmenwert (englisch: Goodwill) ist der Mehrwert eines Unternehmens, der über die Summe der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden (Substanzwert) hinausgeht – etwa durch Kundenstamm, Ruf oder eingespielte Organisation. Er entsteht steuerlich nur bei entgeltlichem Erwerb eines Betriebs.

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ist zu aktivieren und über eine gesetzlich festgelegte Nutzungsdauer von 15 Jahren linear abzuschreiben (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG). Ein selbst geschaffener Firmenwert darf nicht bilanziert werden.

Kurz erklärt am Beispiel

Ein Betrieb mit einem Substanzwert von 300.000 € wird für 450.000 € gekauft. Die Differenz von 150.000 € ist der Firmenwert und wird über 15 Jahre abgeschrieben – 10.000 € pro Jahr.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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