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Steuer-Glossar

Festsetzungsverjährung (Festsetzungsfrist)

Stand: 28.10.2026

Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Festsetzungsverjährung bedeutet, dass das Finanzamt eine Steuer nach Ablauf der Festsetzungsfrist nicht mehr festsetzen, aufheben oder ändern darf (§ 169 Abs. 1 AO). Die Frist beträgt in der Regel vier Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf und bei Steuerhinterziehung zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wird, spätestens aber drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 170 Abs. 2 AO).

Wichtige Werte 2026

Fall

Festsetzungsfrist

Grundlage

Regelfall (z. B. Einkommen-, Umsatz-, Gewerbesteuer)

4 Jahre

§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO

Leichtfertig verkürzte Steuer

5 Jahre

§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO

Hinterzogene Steuer

10 Jahre

§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO

Verbrauchsteuern

1 Jahr

§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO

Anlaufhemmung bei Erklärungspflicht

Fristbeginn höchstens 3 Jahre später

§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO

So funktioniert es

Die Einkommensteuer entsteht mit Ablauf des Jahres. Wer zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet ist, verschiebt mit einer späten oder fehlenden Erklärung den Fristbeginn (Anlaufhemmung). Bestimmte Ereignisse halten das Fristende zusätzlich an (Ablaufhemmung, § 171 AO), etwa eine begonnene Außenprüfung oder ein offener Einspruch.

Die Festsetzungsfrist gilt in beide Richtungen: Auch Erstattungen lassen sich nach Fristablauf nicht mehr festsetzen. Von ihr zu unterscheiden sind die Zahlungsverjährung für bereits festgesetzte Steuern (§§ 228 ff. AO) und die strafrechtliche Verfolgungsverjährung.

Typischer Fehler

Die vier Jahre ab dem Steuerjahr rechnen statt ab dem Jahr der Abgabe. Wer eine Erklärung spät abgibt, verlängert damit auch den Zeitraum, in dem das Finanzamt ändern darf.

Mehr dazu

Kurz erklärt am Beispiel

Beispiel: Die Einkommensteuererklärung 2022 wird im Mai 2023 abgegeben. Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des 31.12.2023 und endet mit Ablauf des 31.12.2027. Wird für 2022 nie eine Erklärung abgegeben, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf des 31.12.2025 und endet mit Ablauf des 31.12.2029, bei Steuerhinterziehung erst mit Ablauf des 31.12.2035.

Häufige Fragen

Wie lange kann das Finanzamt rückwirkend Steuern nachfordern?

In der Regel vier Jahre ab Beginn der Festsetzungsfrist, bei leichtfertiger Verkürzung fünf und bei Hinterziehung zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 AO). Weil die Frist ohne Erklärung bis zu drei Jahre später beginnt, kann das Finanzamt im Ergebnis deutlich weiter zurückgreifen.

Was ist der Unterschied zwischen Festsetzungsverjährung und Zahlungsverjährung?

Die Festsetzungsverjährung begrenzt, wie lange eine Steuer festgesetzt oder geändert werden darf. Die Zahlungsverjährung betrifft die Frage, wie lange eine bereits festgesetzte Steuer noch eingefordert werden kann (§§ 228 ff. AO).

Gilt die Festsetzungsfrist auch für Steuererstattungen?

Ja. Ist die Festsetzungsfrist abgelaufen, kann auch eine Erstattung nicht mehr festgesetzt werden. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, sollte eine Erklärung deshalb innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Steuerjahres abgeben.

Quellen

  1. § 169 AO – Festsetzungsfrist – gesetze-im-internet.de
  2. § 170 AO – Beginn der Festsetzungsfrist – gesetze-im-internet.de

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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