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Steuer-Glossar

Einzelunternehmen

Stand: 20.09.2026

Das Einzelunternehmen ist die einfachste Rechtsform in Deutschland: Eine einzelne natürliche Person führt das Geschäft ohne eigene Gesellschaftsstruktur. Es ist kein Mindestkapital erforderlich, und die Gründung erfolgt allein durch Gewerbeanmeldung (bzw. bei Freiberuflern durch Anzeige beim Finanzamt). Der Inhaber haftet jedoch unbeschränkt und persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens.

Mehr dazu: Handwerksbetrieb gründen: Rechtsform, Anmeldung & Steuern

Kurz erklärt am Beispiel

Ein Malermeister meldet ein Gewerbe an und arbeitet als Einzelunternehmer – für einen offenen Lieferantenkredit haftet er auch mit seinem privaten Ersparten.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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