Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten bis 800 € netto dürfen Sie 2026 im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abziehen (§ 6 Abs. 2 EStG). Alternativ können Sie alle Wirtschaftsgüter eines Jahres von mehr als 250 € bis 1.000 € in einen Sammelposten stellen, der über fünf Jahre mit je 20 % aufgelöst wird (§ 6 Abs. 2a EStG). Bis 250 € ist der Sofortabzug immer möglich.
Was ein geringwertiges Wirtschaftsgut ist
Ein GWG muss vier Merkmale erfüllen:
Anlagevermögen: Es wird länger als ein Jahr im Betrieb genutzt. Material, das in Aufträge eingeht, ist Umlaufvermögen und kein GWG.
Beweglich: Gebäudeteile und fest eingebaute Anlagen zählen nicht.
Abnutzbar: Grundstücke oder Kunstwerke ohne Wertverzehr sind ausgeschlossen.
Selbstständig nutzbar: Das Wirtschaftsgut funktioniert allein. Nicht selbstständig nutzbar ist es, wenn es nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden kann und technisch darauf abgestimmt ist (§ 6 Abs. 2 Satz 2 EStG).
Ein Akkuschrauber, ein Laser-Entfernungsmesser oder eine Werkbank sind selbstständig nutzbar. Ein Monitor, ein Drucker oder ein Scanner gelten nach der Rechtsprechung als nicht selbstständig nutzbar, weil sie nur mit einem Computer sinnvoll arbeiten. Für sie gibt es aber einen anderen Weg zum Sofortabzug (siehe Sonderfälle).
Typische GWG in den Branchen, die CAPSIVERA betreut:
Handwerk: Akkuschrauber, Bohrhammer, Laser-Messgerät, Leitern, Werkbank, Gerüstböcke.
Gebäudereinigung und Hausmeisterservice: Nass-Trocken-Sauger, Scheuersaugmaschine bis 800 €, Laubbläser, Schneefräse im unteren Preisbereich.
Content Creator: Kamera bis 800 €, Ringlicht, Green-Screen-Set.
Maßgeblich ist der Wert des einzelnen Wirtschaftsguts. Kaufen Sie zehn Akkuschrauber für je 300 €, sind das zehn GWG, nicht ein Wirtschaftsgut für 3.000 €.
Wertgrenzen 2026 im Überblick
Anschaffungskosten je Wirtschaftsgut (netto) | Möglichkeiten | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
bis 250 € | Sofortabzug, kein Verzeichnis | § 6 Abs. 2 und 2a Satz 4 EStG |
mehr als 250 € bis 800 € | GWG-Sofortabzug mit Verzeichnis oder Sammelposten | § 6 Abs. 2 und 2a EStG |
mehr als 800 € bis 1.000 € | Sammelposten oder normale AfA über die Nutzungsdauer | § 6 Abs. 2a, § 7 EStG |
über 1.000 € | normale AfA (linear, degressiv bis 2027, ggf. § 7g) | § 7 EStG |
Sammelposten | Auflösung im Bildungsjahr und den vier Folgejahren mit je einem Fünftel | § 6 Abs. 2a Satz 2 EStG |
Ausscheiden aus dem Sammelposten | Pool wird nicht vermindert | § 6 Abs. 2a Satz 3 EStG |
Die Grenzen beziehen sich auf die Anschaffungskosten ohne abziehbare Vorsteuer. Nebenkosten wie Versand gehören dazu, Rabatte und Skonto mindern sie (siehe Anschaffungskosten).
GWG-Sofortabzug oder Sammelposten: das Wahlrecht
Die beiden Wege schließen sich für ein Wirtschaftsjahr gegenseitig aus. Entscheidend ist die Regel in § 6 Abs. 2a Satz 5 EStG: Der Sammelposten gilt einheitlich für alle Wirtschaftsgüter eines Jahres über 250 € bis 1.000 €.
Ohne Sammelposten entscheiden Sie bei jedem Wirtschaftsgut bis 800 € einzeln, ob Sie es sofort abziehen oder über die Nutzungsdauer abschreiben. Wirtschaftsgüter über 800 € werden normal abgeschrieben.
Mit Sammelposten wandern alle Wirtschaftsgüter über 250 € bis 1.000 € in den Pool. Ein GWG-Sofortabzug für ein Gerät zu 600 € ist dann in diesem Jahr nicht mehr möglich. Nur Wirtschaftsgüter bis 250 € bleiben sofort abziehbar.
Der Sammelposten lohnt sich vor allem, wenn ein Betrieb viele Wirtschaftsgüter zwischen 800 € und 1.000 € kauft. Sie würden sonst über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, die oft länger als fünf Jahre ist. In den meisten Handwerksbetrieben bringt der GWG-Sofortabzug im Anschaffungsjahr mehr. Der Sammelposten hat außerdem einen Nachteil: Wird ein Gerät gestohlen oder verkauft, bleibt der Pool unverändert. Ein Restwert lässt sich nicht sofort abziehen.
Beispiel, in dem der Sammelposten gewinnt: Ein Betrieb kauft drei Geräte für je 950 € netto, angenommene Nutzungsdauer 10 Jahre. Linear ergibt das 285 € AfA im Jahr. Im Sammelposten sind es 570 € im Jahr, und nach fünf Jahren ist alles abgezogen. Kauft derselbe Betrieb im gleichen Jahr aber viele Geräte zwischen 250 € und 800 €, verliert er für diese den Sofortabzug. Deshalb lohnt sich ein kurzer Vergleich vor dem Jahresabschluss.
Ein Sammelposten ist ein reiner Rechenposten und kein Wirtschaftsgut. Er wird auch dann über fünf Jahre aufgelöst, wenn alle Geräte längst ausgemustert sind.
Kauf im Dezember
Der GWG-Sofortabzug wird nicht nach Monaten gekürzt. Ein Gerät, das am 28. Dezember geliefert wird, mindert den Gewinn des Jahres in voller Höhe. Maßgeblich ist das Lieferdatum, nicht die Bestellung oder die Zahlung. Das gilt auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, selbst wenn die Rechnung erst im Januar bezahlt wird.
Rechenbeispiel: Werkstattausstattung 2026
Beispiel: Ein Sanitärbetrieb kauft im Januar 2026 vier Wirtschaftsgüter. Für das Nivelliergerät wird eine Nutzungsdauer von 5 Jahren angenommen.
Anschaffung (netto) | Variante A: GWG ohne Sammelposten | Variante B: Sammelposten |
|---|---|---|
Leiter 180 € | 180 € sofort | 180 € sofort (bis 250 €) |
Werkbank 450 € | 450 € sofort | in den Pool |
Pressmaschinen-Set 700 € | 700 € sofort | in den Pool |
Nivelliergerät 950 € | 190 € AfA (1/5 von 950 €) | in den Pool |
Sammelposten 2.100 € | – | 420 € (1/5) |
Abzug 2026 | 1.520 € | 600 € |
Abzug 2027 bis 2030 je Jahr | 190 € | 420 € |
In beiden Varianten werden insgesamt 2.280 € abgezogen. Variante A bringt im ersten Jahr 920 € mehr Betriebsausgaben. Variante B wäre nur günstiger, wenn mehrere Geräte knapp unter 1.000 € mit langer Nutzungsdauer dabei wären.
Verzeichnis und Nachweise
Für GWG über 250 € verlangt das Gesetz ein laufend geführtes Verzeichnis mit dem Tag der Anschaffung und den Anschaffungskosten (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG). Ein eigenes Verzeichnis ist nicht nötig, wenn sich die Angaben aus der Buchführung ergeben. In der Praxis bucht man GWG auf ein eigenes Konto. Die Rechnung mit Datum und Nettobetrag reicht dann als Nachweis.
Das Wahlrecht wird in der Steuererklärung des Anschaffungsjahres ausgeübt. Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung erscheinen GWG und Sammelposten in der Anlage EÜR, bei Bilanzierern im Anlagenspiegel. Hintergrund zur Gewinnermittlung im Ratgeber EÜR oder Bilanz.
Sonderfälle
Computer, Peripherie und Software
Für Computer, Notebooks, Tablets, Peripheriegeräte wie Drucker und Monitore sowie Software zur Dateneingabe und -verarbeitung darf eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden (BMF-Schreiben vom 22.2.2022). Damit lassen sich auch ein Drucker für 400 € oder ein Notebook für 2.000 € im Anschaffungsjahr voll abschreiben. Diese Geräte stehen aber im Anlageverzeichnis und sind keine GWG. Mehr im Glossar unter digitale Wirtschaftsgüter.
Kleinunternehmer
Ohne Vorsteuerabzug gehört die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten. Ein Gerät für 900 € brutto ist dann kein GWG mehr. Siehe Kleinunternehmer 2026.
GWG durch den Investitionsabzugsbetrag
Wurde für eine Anschaffung ein Investitionsabzugsbetrag gebildet, dürfen die Anschaffungskosten um bis zu 50 % herabgesetzt werden. Das gilt ausdrücklich auch für die GWG- und Sammelposten-Grenzen (§ 7g Abs. 2 Satz 3 EStG). Beispiel: Ein Gerät für 1.400 € wird nach Herabsetzung um 700 € zum GWG und kann sofort abgezogen werden.
Einlagen
Bringen Sie ein privat gekauftes Gerät in den Betrieb ein, gelten die Grenzen für den Einlagewert. Der GWG-Sofortabzug ist auch dann möglich.
Werbungskosten
Auch bei Werbungskosten, etwa für Arbeitsmittel von Arbeitnehmern oder für Einrichtung einer vermieteten Wohnung, gilt die 800-€-Grenze entsprechend (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
Typische Fehler in der Praxis
Grenze knapp überschritten. Ein Gerät für 820 € netto ist kein GWG. Ohne Sammelposten wird es über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Ein Rabatt oder Skonto, der den Preis unter 800 € drückt, macht es dagegen zum GWG.
Bruttobetrag geprüft. Ein Werkzeug für 920 € brutto kostet 773,11 € netto und ist ein GWG.
Sammelposten nur für einzelne Geräte. Der Pool gilt für alle Wirtschaftsgüter des Jahres zwischen 250 € und 1.000 € oder für keines.
Selbstständige Nutzbarkeit nicht geprüft. Ein Teil, das nur zusammen mit einem bestimmten anderen Wirtschaftsgut funktioniert und technisch darauf abgestimmt ist, ist kein GWG. Seine Kosten gehören zum Hauptgerät.
Nutzungseinheiten aufgeteilt. Bildet ein Set eine Nutzungseinheit, ist es ein Wirtschaftsgut. Eine aufgeteilte Rechnung ändert daran nichts.
Sammelposten bei Diebstahl ausgebucht. Der Pool wird unverändert weiter aufgelöst.
Verbrauchsmaterial als GWG erfasst. Schrauben, Kabel und Fliesen für Aufträge sind Material und keine GWG.
Für größere Anschaffungen lohnt der Blick auf die degressive Abschreibung und die Übersicht Abschreibung von Anschaffungen 2026.
Interaktiver Rechner
GWG, Sammelposten oder AfA?
Geben Sie die Netto-Anschaffungskosten ein und sehen Sie sofort, welche Abschreibungsmethode zulässig ist und wie viel Sie im ersten Jahr absetzen können. Richtwert, keine individuelle Beratung.
Maximale Abschreibung im 1. Jahr
–
- Steuerersparnis im 1. Jahr
- –
- GWG-Sofortabzug
- –
- Sammelposten (1. Jahr)
- –
- Lineare AfA (1. Jahr)
- –
Maßgeblich sind die Netto-Anschaffungskosten. Das Wahlrecht zwischen GWG-Sofortabzug und Sammelposten ist für alle betroffenen Güter eines Wirtschaftsjahres einheitlich auszuüben. Ein Sammelposten wird auch dann über 5 Jahre fortgeführt, wenn ein Gut vorher ausscheidet. Vereinfachter Methodenvergleich nach § 6 Abs. 2 / 2a EStG.
Abschreibung optimal gestaltenVereinfachte Orientierung, keine individuelle Beratung. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Video
Häufige Fragen
Bis wie viel Euro ist etwas ein geringwertiges Wirtschaftsgut?
Bis 800 € Anschaffungskosten je Wirtschaftsgut, bei Vorsteuerabzug netto (§ 6 Abs. 2 EStG). Es muss beweglich, abnutzbar, selbstständig nutzbar und für den Betrieb länger als ein Jahr bestimmt sein. Dann können Sie es im Anschaffungsjahr voll abziehen.
Was ist der Unterschied zwischen GWG und Sammelposten?
Beim GWG-Sofortabzug wird ein Wirtschaftsgut bis 800 € im Anschaffungsjahr voll abgezogen. Beim Sammelposten kommen alle Wirtschaftsgüter eines Jahres über 250 € bis 1.000 € in einen Pool, der fünf Jahre lang mit je 20 % aufgelöst wird (§ 6 Abs. 2a EStG). Wer den Sammelposten wählt, kann für Güter über 250 € keinen GWG-Sofortabzug mehr nutzen.
Muss ich für GWG ein Verzeichnis führen?
Für GWG über 250 € ja, mit Anschaffungstag und Anschaffungskosten. Das Verzeichnis entfällt, wenn sich die Angaben aus der Buchführung ergeben, etwa über ein eigenes GWG-Konto.
Ist ein Drucker für 300 € ein GWG?
Nach der Rechtsprechung nicht, weil ein Drucker nur zusammen mit einem Computer genutzt werden kann. Er lässt sich trotzdem im Anschaffungsjahr voll abschreiben: Für Peripheriegeräte gilt nach dem BMF-Schreiben vom 22.2.2022 eine Nutzungsdauer von einem Jahr.
Gilt die 800-€-Grenze netto oder brutto?
Wer Vorsteuer abziehen darf, rechnet netto. Für Kleinunternehmer und andere Betriebe ohne Vorsteuerabzug gehört die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten, dann gilt die Grenze brutto.
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Weiterlesen →Quellen
- § 6 EStG – Bewertung (GWG Abs. 2, Sammelposten Abs. 2a, Dienstwagen Abs. 1 Nr. 4) – gesetze-im-internet.de
- § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen – gesetze-im-internet.de
- BMF-Schreiben vom 22.2.2022 – Nutzungsdauer von Computerhardware und Software (IHK)
- § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung (Abs. 1, 2, 2a, 3) – gesetze-im-internet.de
Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.