Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (§ 255 Abs. 1 HGB). Dazu zählen neben dem Kaufpreis auch Anschaffungsnebenkosten wie Fracht, Montage oder Notarkosten; Anschaffungspreisminderungen wie Skonti und Rabatte sind abzuziehen.
Mehr dazu: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig abschreiben · Degressive Abschreibung: Der Investitions-Booster
Kurz erklärt am Beispiel
Eine Maschine kostet 10.000 € netto; hinzu kommen 500 € Transport und 300 € Montage. Die Anschaffungskosten betragen 10.800 € und bilden die Grundlage für die Abschreibung.
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