Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.
Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG befreit Ihren Auftraggeber vom 15-prozentigen Steuerabzug bei Bauleistungen: Liegt sie am Zahlungstag gültig vor, bekommen Sie die volle Rechnungssumme ausgezahlt. Sie beantragen sie formlos bei Ihrem Finanzamt, sie gilt höchstens drei Jahre, und Auftraggeber prüfen sie kostenlos über das EIBE-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
Wozu die Freistellungsbescheinigung dient
Wer als Unternehmer Bauleistungen bezahlt, muss nach § 48 EStG grundsätzlich 15 % der Bruttorechnung einbehalten und an das Finanzamt des leistenden Betriebs abführen. Das ist die Bauabzugsteuer nach § 48 EStG. Die Freistellungsbescheinigung ist der Nachweis des Finanzamts, dass dieser Abzug bei Ihnen nicht nötig ist, weil der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint. Eine Kurzdefinition finden Sie im Glossar unter Freistellungsbescheinigung; die Bauabzugsteuer ist dort unter Bauabzugsteuer erklärt.
Die Bescheinigung betrifft Ihren Betrieb in zwei Rollen:
Als Auftragnehmer legen Sie Ihre eigene Bescheinigung jedem unternehmerischen Auftraggeber vor. Ohne sie fehlen Ihnen 15 % jeder Zahlung, bis das Finanzamt den Betrag anrechnet oder erstattet.
Als Auftraggeber von Nachunternehmern lassen Sie sich deren Bescheinigung vorlegen und prüfen sie. Fehlt sie oder ist sie ungültig, müssen Sie einbehalten – sonst haften Sie für den Betrag.
Die Freistellungsbescheinigung hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Ob eine Rechnung netto nach § 13b UStG gestellt wird, entscheidet allein die Bescheinigung USt 1 TG des Auftraggebers. Mehr dazu im Beitrag § 13b UStG bei Bauleistungen und im Glossar unter Reverse-Charge.
Beantragung: So kommen Sie an die Bescheinigung
Der Antrag
Den Antrag stellen Sie beim für Ihren Betrieb zuständigen Finanzamt (§ 48b Abs. 1 EStG). Er ist formlos möglich (Rn. 28 des BMF-Schreibens vom 19.07.2022). Das Finanzamt kann Ihnen einen Fragebogen schicken. Die Bescheinigung wird auf einem amtlichen Vordruck erteilt. Das BZSt stellt keine Freistellungsbescheinigungen aus; es speichert sie nur für die Abfrage durch Auftraggeber.
Eine Bearbeitungsfrist für das Finanzamt nennen weder das Gesetz noch das BMF-Schreiben. Stellen Sie den Antrag deshalb früh, idealerweise mit der Betriebsgründung oder sobald absehbar ist, dass Sie für Unternehmer arbeiten werden.
Was in den Antrag gehört
Auch ohne Formvorschrift beschleunigt ein vollständiger Antrag die Bearbeitung. Sinnvoll sind diese Angaben:
Name bzw. Firma, Anschrift und Steuernummer des Betriebs
kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit, aus der hervorgeht, dass Sie Bauleistungen für Unternehmer erbringen
ob Sie eine allgemeine Bescheinigung oder eine Bescheinigung für einen bestimmten Auftrag beantragen
bei einer Folgebescheinigung: Hinweis auf die bisherige Bescheinigung und den Wunsch nach nahtlosem Anschluss
bei Gründern: Datum der Betriebseröffnung und Hinweis auf die bereits abgegebene steuerliche Erfassung
Voraussetzungen und Versagungsgründe
Das Finanzamt erteilt die Bescheinigung, wenn der zu sichernde Steueranspruch nicht gefährdet erscheint. Bei Leistenden mit Sitz außerhalb der EU und des EWR muss zudem ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt sein. Das Gesetz nennt als typische Gefährdung:
Sie haben Ihre Anzeigepflichten nach § 138 AO nicht erfüllt, zum Beispiel die Eröffnung des Betriebs nicht gemeldet.
Sie kommen Ihren Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach § 90 AO nicht nach.
Bei Leistenden mit Sitz im Ausland fehlt der Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit durch die ausländische Steuerbehörde.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach Rn. 32 des BMF-Schreibens kann die Bescheinigung auch versagt werden, wenn nachhaltig oder wiederholt Steuerrückstände bestehen oder in den drei Monaten vor Antragstellung bestanden haben, oder wenn wiederholt Steuererklärungen verspätet oder mit unzutreffenden Angaben abgegeben wurden. In solchen Fällen kommt auch eine Bescheinigung mit kurzer Laufzeit oder nur für einen bestimmten Auftrag in Betracht. Ein Insolvenzverfahren schließt die Bescheinigung nicht grundsätzlich aus.
Neugründung
Existenzgründer haben noch keine Steuerhistorie. Nach § 48b Abs. 2 EStG soll die Bescheinigung trotzdem erteilt werden, wenn glaubhaft ist, dass keine zu sichernden Steueransprüche bestehen (Rn. 33). In der Praxis befristet das Finanzamt die erste Bescheinigung meist kürzer – nach Rn. 35 bis zu dem Zeitpunkt, an dem es Ihr Zahlungs- und Erklärungsverhalten beurteilen kann, regelmäßig auf etwa ein Jahr nach Antragstellung. Beantragen Sie die Bescheinigung zusammen mit der steuerlichen Erfassung, damit sie beim ersten Bauauftrag vorliegt. Viele Bauunternehmen vergeben Aufträge an Nachunternehmer nur, wenn eine Bescheinigung vorliegt – ohne sie fehlt Ihnen also nicht nur Liquidität, sondern unter Umständen auch der Auftrag.
Gültigkeit, Arten und Folgebescheinigung
Die Bescheinigung enthält nach § 48b Abs. 3 EStG Name, Anschrift und Steuernummer des Leistenden, die Geltungsdauer, den Umfang der Freistellung, das ausstellende Finanzamt sowie Dienstsiegel und Sicherheitsnummer. Es gibt zwei Arten:
Allgemeine Bescheinigung: Sie gilt für alle Aufträge in einem bestimmten Zeitraum, längstens drei Jahre (Rn. 35). Sie ist der Regelfall.
Auftragsbezogene Bescheinigung: Sie gilt nur für einen bestimmten Auftrag und nennt den Auftraggeber. Das Finanzamt erteilt sie etwa bei nur vorübergehender Tätigkeit im Inland (Rn. 37) oder wenn es eine allgemeine Bescheinigung wegen Rückständen nicht erteilen will. Sie wird dem Auftraggeber im Original ausgehändigt (Rn. 41).
Für eine allgemeine Bescheinigung genügt gegenüber dem Auftraggeber eine Kopie oder eine elektronische Übermittlung, solange alle Angaben lesbar sind (Rn. 41).
Folgebescheinigung: Frühestens sechs Monate vor Ablauf können Sie eine Folgebescheinigung beantragen, deren Gültigkeit nahtlos an die alte anknüpft (Rn. 36). Ein früherer Antrag führt zu einer Bescheinigung, die ab Ausstellung gilt. Tragen Sie sich das Ablaufdatum in den Kalender ein und stellen Sie den Antrag rechtzeitig. Ändern sich Name, Anschrift oder Steuernummer, wird auf Antrag eine neue Bescheinigung erteilt (Rn. 40). Bei Verlust erhalten Sie eine Ersatzbescheinigung mit gleicher Sicherheitsnummer (Rn. 39).
Prüfung durch den Auftraggeber: Abfrage beim BZSt
Wer Nachunternehmer beauftragt, sollte jede Bescheinigung prüfen. Nach § 48a Abs. 3 EStG haftet der Auftraggeber für einen nicht abgeführten Abzugsbetrag. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn ihm im Zeitpunkt der Zahlung eine Freistellungsbescheinigung vorlag, auf deren Rechtmäßigkeit er vertrauen konnte. Kein Vertrauensschutz besteht, wenn die Bescheinigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt wurde und der Auftraggeber das wusste oder grob fahrlässig nicht wusste.
So funktioniert die Abfrage
Nach § 48b Abs. 6 EStG speichert das BZSt die Daten aller Bescheinigungen. Auftraggeber können sie elektronisch abfragen. Laut BZSt läuft das so:
Einmalig im EIBE-Portal des BZSt registrieren. Die Abfrage ist kostenlos.
Nach der Anmeldung „Einzelabfrage FSB“ wählen.
Bundesland des Leistenden, Steuernummer des Leistenden und die Sicherheitsnummer von der Bescheinigung eingeben. Eine Abfrage nur mit Name oder nur mit Steuernummer ist nicht möglich.
Das Ergebnis ausdrucken oder speichern und zur Auftragsakte nehmen.
Ist die Online-Abfrage nicht möglich oder weicht das Ergebnis ab, wenden Sie sich an das Finanzamt, das auf der Bescheinigung steht. Das BZSt hilft nur bei technischen Problemen. Nach Rn. 72 des BMF-Schreibens liegt bei einer solchen Prüfung in der Regel keine grobe Fahrlässigkeit vor.
Ablauf beim Auftraggeber
Bewährt hat sich ein fester Ablauf, der schon vor der Auftragsvergabe beginnt:
Bescheinigung im Angebots- oder Vergabeprozess anfordern, nicht erst mit der ersten Rechnung.
Abfrage im EIBE-Portal durchführen und das Ergebnis zur Auftragsakte nehmen.
Gültigkeitsende in den Kreditorenstammdaten oder im Zahlungssystem hinterlegen, damit vor jeder Zahlung sichtbar ist, ob die Bescheinigung noch gilt.
Im Nachunternehmervertrag regeln, dass der Nachunternehmer eine gültige Bescheinigung vorlegt und einen Widerruf unverzüglich mitteilt.
Liegt am Zahlungstag keine gültige Bescheinigung vor: 15 % einbehalten, anmelden und abführen und dem Nachunternehmer den Abrechnungsbeleg nach § 48a Abs. 2 EStG schicken.
Dokumentation und Zeitpunkt
Zeitpunkt der Zahlung: Die Bescheinigung muss gültig sein, wenn Sie zahlen. Bei Abschlagszahlungen muss sie vor jeder Teilzahlung vorliegen; eine erst mit der Schlussrechnung vorgelegte Bescheinigung reicht für frühere Abschläge nicht (Rn. 42). Bei Aufrechnung zählt der Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung.
Aufbewahrung: Kopie der Bescheinigung und Abfrageergebnis aufbewahren, nach den Hinweisen des BZSt grundsätzlich sechs Jahre.
Keine Pflicht zur Dauerprüfung: Eine regelmäßige Prüfpflicht während der Laufzeit besteht nach Rn. 72 nicht. Bei lang laufenden Aufträgen und großen Zahlungen ist eine erneute Abfrage trotzdem sinnvoll, weil eine allgemeine Bescheinigung widerrufen werden kann, ohne dass Sie davon erfahren.
Nachgereichte Bescheinigung: Lag bei Zahlung keine Bescheinigung vor, bleibt die Abzugspflicht bestehen (Rn. 45). Wird später eine Bescheinigung vorgelegt, die schon am Zahlungstag gültig war, soll das Finanzamt aber von einer Haftung absehen (Rn. 73).
Die Prüfung der Freistellungsbescheinigung ist nur ein Baustein. Für Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Nachunternehmer gelten eigene Haftungsregeln, die mit anderen Nachweisen abgesichert werden, siehe Nachunternehmerhaftung in Bau und Gebäudereinigung.
Rechenbeispiel: Was eine fehlende Bescheinigung kostet
Beispiel: Ein Trockenbaubetrieb arbeitet als Nachunternehmer für mehrere Bauunternehmen. Er rechnet nach § 13b UStG netto ab. Seine Freistellungsbescheinigung ist abgelaufen, die Folgebescheinigung hat er zu spät beantragt. Für drei Monate behalten die Auftraggeber deshalb 15 % ein. Bemessungsgrundlage ist nach Rn. 79 des BMF-Schreibens auch bei § 13b-Rechnungen der Betrag einschließlich der Umsatzsteuer, die der Auftraggeber schuldet.
Monat | Nettoentgelt | Gegenleistung inkl. 19 % USt | Abzug 15 % | Auszahlung an den Betrieb |
|---|---|---|---|---|
Monat 1 | 50.000,00 € | 59.500,00 € | 8.925,00 € | 41.075,00 € |
Monat 2 | 35.000,00 € | 41.650,00 € | 6.247,50 € | 28.752,50 € |
Monat 3 | 45.000,00 € | 53.550,00 € | 8.032,50 € | 36.967,50 € |
Summe | 130.000,00 € | 154.700,00 € | 23.205,00 € | 106.795,00 € |
In drei Monaten fehlen dem Betrieb 23.205 € – fast 18 % seiner Nettoumsätze. Das Geld ist nicht verloren: Nach § 48c EStG wird es zuerst auf die angemeldete Lohnsteuer, dann auf die Vorauszahlungen und schließlich auf die Jahressteuer angerechnet. Ein Rest wird regelmäßig erst nach der Veranlagung erstattet. Für die Löhne, das Material und die Umsatzsteuer-Zahllast muss der Betrieb in der Zwischenzeit aber selbst aufkommen.
Ablehnung oder Widerruf: Was jetzt zu tun ist
Wenn das Finanzamt den Antrag ablehnt
Lehnt das Finanzamt ab, erlässt es einen begründeten Ablehnungsbescheid. Dagegen ist der Einspruch statthaft (Rn. 38). Die Einspruchsfrist beträgt nach § 355 Abs. 1 AO einen Monat ab Bekanntgabe. Mehr zum Verfahren im Glossar unter Einspruch.
Prüfen Sie zuerst die Begründung. Meist geht es um einen dieser Punkte:
Fehlende Steuererklärungen: Reichen Sie offene Erklärungen nach und stellen Sie den Antrag erneut.
Steuerrückstände: Zahlen Sie die Rückstände oder vereinbaren Sie eine Ratenzahlung bzw. Stundung. Danach kann eine Bescheinigung, zunächst oft mit kurzer Laufzeit, wieder in Betracht kommen.
Fehlende Mitwirkung: Beantworten Sie offene Fragen und Fragebögen vollständig.
Auftragsbezogene Bescheinigung: Für einen wichtigen Auftrag kann es sinnvoll sein, gezielt eine auf diesen Auftrag beschränkte Bescheinigung zu beantragen.
Bis eine Bescheinigung vorliegt, müssen Ihre Auftraggeber einbehalten. Sorgen Sie dafür, dass jeder Einbehalt korrekt abgerechnet wird, und behalten Sie die Anrechnung im Blick. Unter den Voraussetzungen des § 48c Abs. 2 EStG ist auch eine Erstattung vor der Veranlagung möglich – etwa wenn Sie glaubhaft machen, dass im Veranlagungszeitraum keine zu sichernden Steueransprüche entstehen.
Wenn die Bescheinigung widerrufen wird
Das Finanzamt soll die Bescheinigung widerrufen, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint. Ein Widerruf wirkt nur für künftige Zahlungen (Rn. 77 f.). Bei auftragsbezogenen Bescheinigungen benachrichtigt das Finanzamt die betroffenen Auftraggeber (§ 48b Abs. 4 EStG). Bei allgemeinen Bescheinigungen sehen Auftraggeber den Widerruf nur über die Abfrage beim BZSt.
Wird Ihre Bescheinigung widerrufen, informieren Sie Ihre laufenden Auftraggeber und klären Sie den Grund mit dem Finanzamt. Ein Auftraggeber, der eine widerrufene Bescheinigung weiter verwendet, obwohl er davon weiß, verliert den Vertrauensschutz.
Sonderfälle
Bescheinigung kommt erst während des Auftrags: Für Zahlungen vor der Vorlage bleibt es beim Abzug. Ab der Vorlage zahlt der Auftraggeber ohne Abzug.
Abtretung und Factoring: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zahlung an den neuen Gläubiger. Liegt dann keine gültige Bescheinigung vor, ist der Abzug vorzunehmen (Rn. 43).
Sicherheitseinbehalt: Auch die spätere Auszahlung eines Sicherheitseinbehalts ist eine Gegenleistung. Liegt zu diesem Zeitpunkt keine gültige Bescheinigung vor, muss abgezogen werden (Rn. 80) – auch wenn die Bescheinigung bei Ausführung der Arbeiten noch gültig war.
Ausländische Nachunternehmer: Sie brauchen eine Bescheinigung ihres zuständigen deutschen Finanzamts. Bei nur vorübergehender Tätigkeit wird sie oft auftragsbezogen erteilt (Rn. 37).
Kleine Aufträge: Bleiben die Zahlungen an Sie bei einem Auftraggeber im Kalenderjahr voraussichtlich unter 5.000 € (bzw. 15.000 € bei Vermietern mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen), muss er auch ohne Bescheinigung nicht abziehen. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht: Wird die Grenze später überschritten, holt der Auftraggeber den Abzug für das ganze Jahr nach.
Typische Fehler in der Praxis
Ablaufdatum verpasst: Die Folgebescheinigung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf beantragt werden. Wer zu spät dran ist, verliert 15 % jeder Zahlung.
Bescheinigung nicht an alle Auftraggeber geschickt: Jeder unternehmerische Auftraggeber braucht sie vor der ersten Zahlung, auch der Arzt oder der Vermieter.
Mit der USt 1 TG verwechselt: Die USt 1 TG regelt die Umsatzsteuer nach § 13b UStG. Für die Bauabzugsteuer zählt nur die Freistellungsbescheinigung.
Als Auftraggeber nur die Kopie abgeheftet: Ohne Abfrage beim BZSt erkennen Sie weder Fälschungen noch einen Widerruf.
Unleserliche Kopie akzeptiert: Alle Angaben, insbesondere Sicherheitsnummer und Dienstsiegel, müssen lesbar sein.
Steuerrückstände unterschätzt: Rückstände und verspätete Erklärungen sind ein häufiger Grund, warum das Finanzamt nur kurz befristet oder gar nicht freistellt.
Für Betriebe aus dem Bau- und Ausbauhandwerk ist die Freistellungsbescheinigung eines der wichtigsten Dokumente im Betrieb. CAPSIVERA betreut Betriebe bei Antrag, Fristüberwachung und der Prüfung von Nachunternehmern.
Nachunternehmer: § 13b, Bauabzug, Haftung
Was Sie vor dem Auftrag, bei jeder Rechnung und vor jeder Zahlung an Subunternehmer in Bau und Gebäudereinigung prüfen.Zur Checkliste →
Kurz erklärt im Video
Aus der Praxis
Häufige Fragen
Wo beantrage ich eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG?
Bei dem Finanzamt, das für Ihren Betrieb zuständig ist. Der Antrag ist formlos möglich; das Finanzamt kann einen Fragebogen schicken. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt keine Bescheinigungen aus, es stellt sie nur zur Online-Abfrage bereit.
Wie lange ist eine Freistellungsbescheinigung gültig?
Längstens drei Jahre. Bei Neugründungen befristet das Finanzamt die erste Bescheinigung meist auf etwa ein Jahr, und bei Rückständen kann es kürzer befristen oder nur auftragsbezogen freistellen. Eine Folgebescheinigung können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf beantragen.
Wie prüfe ich, ob die Freistellungsbescheinigung meines Subunternehmers echt ist?
Über das kostenlose EIBE-Portal des Bundeszentralamts für Steuern. Nach einmaliger Registrierung geben Sie Bundesland, Steuernummer des Subunternehmers und die Sicherheitsnummer der Bescheinigung ein. Das Ergebnis drucken oder speichern Sie und nehmen es zur Auftragsakte.
Was passiert, wenn ich keine Freistellungsbescheinigung habe?
Ihr unternehmerischer Auftraggeber muss 15 % der Bruttorechnung einbehalten und an Ihr Finanzamt abführen, sofern die Bagatellgrenze überschritten ist. Der Betrag wird auf Ihre Lohnsteuer, Vorauszahlungen und Jahressteuer angerechnet und ein Rest erstattet. Bis dahin fehlt Ihnen das Geld in der Liquidität.
Was kann ich tun, wenn das Finanzamt die Freistellungsbescheinigung ablehnt?
Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Meist ist es schneller, den Grund zu beseitigen, etwa offene Erklärungen nachzureichen oder Rückstände zu begleichen, und erneut zu beantragen. Für einzelne Aufträge kommt auch eine auftragsbezogene Bescheinigung in Betracht.
Ist die Freistellungsbescheinigung dasselbe wie die USt 1 TG?
Nein. Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG betrifft die Bauabzugsteuer und wird vom leistenden Betrieb vorgelegt. Die USt 1 TG weist nach, dass der Auftraggeber selbst Bauleistungen erbringt, und entscheidet darüber, ob nach § 13b UStG netto abgerechnet wird.
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Weiterlesen →Quellen
- § 48b EStG – gesetze-im-internet.de
- § 48a EStG – gesetze-im-internet.de
- § 48 EStG – gesetze-im-internet.de
- § 48c EStG – gesetze-im-internet.de
- § 355 AO (Einspruchsfrist) – gesetze-im-internet.de
- BMF-Schreiben vom 19.07.2022 – Steuerabzug bei Bauleistungen (IV C 8 - S 2272/19/10003 :002)
- Steuerabzug bei Bauleistungen und EIBE-Abfrage – Bundeszentralamt für Steuern
- Merkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen (Stand April 2025) – Landesamt für Steuern Niedersachsen
Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 27.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.