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Branche · Handwerk

Steuerberatung Tischler & Schreiner

Tischlereien und Schreinereien: Steuerberatung zwischen Möbelbau, Einbauküche und § 13b.

Stand: 20.09.2026Festpreis100 % digital

Bauschreinerei mit fest eingebauten Türen, Treppen und Parkett oder Möbeltischlerei mit losen Einzelstücken – steuerlich sind das zwei verschiedene Welten. Wir kennen die Fallstricke Ihres Gewerks und sorgen für saubere Umsatzsteuer, korrekte Bewertung und volle Förderung.

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Worauf es bei Tischlern und Schreinern steuerlich ankommt

§ 13b UStG: Einbau oder Möbel?

Fest mit dem Gebäude verbundene Arbeiten – Türen, Treppen, Parkett, Einbauschränke – gelten als Bauleistung mit Steuerschuldumkehr. Der Verkauf loser Möbel dagegen nicht. Wir grenzen das sauber ab und verhindern falsch ausgestellte Rechnungen.

Werklieferung oder Lieferung?

Maßmöbel mit Montage, reine Auslieferung oder Reparatur vor Ort: Jede Variante hat eigene Folgen bei Umsatzsteuer und Leistungsort. Wir ordnen Ihre Auftragstypen korrekt ein.

Differenzbesteuerung bei Gebrauchtem

Wer gebrauchte Möbel oder Antiquitäten an- und verkauft, kann die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nutzen und nur die Marge versteuern. Wir prüfen, ob sich das für Sie rechnet.

Maschinen clever abschreiben

CNC-Bearbeitungszentrum, Absauganlage, Kantenanleimmaschine: Mit Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung ziehen Sie Steuervorteile vor und planen Ersatzinvestitionen vorausschauend.

Holz- und Vorratsbewertung

Materiallager, Vollholz-Bestände und angearbeitete Aufträge müssen zum Jahresende korrekt bewertet werden. Wir sorgen für eine nachvollziehbare Inventur- und Bewertungslogik.

Stundenverrechnungssatz & Kalkulation

Wir ermitteln Ihren echten Stundenverrechnungssatz inklusive Gemeinkosten, Maschinenstunden und Leerlauf – damit jeder Auftrag wirklich Deckungsbeitrag bringt.

Steuerberatung, die Ihr Handwerk versteht

Lassen Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch klären, wo bei Ihnen steuerlich Potenzial liegt – ohne Fachchinesisch, dafür mit echtem Branchenwissen.

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Passende Fachartikel

  • Abgrenzung Werklieferung (Möbel) vs. Bauleistung (fester Einbau, § 13b)

  • Bauabzugsteuer § 48 EStG bei Einbauten

  • Materialeinkauf, Vorsteuer und Lagerbewertung

  • Anzahlungen bei individuellen Aufträgen

Häufige Fragen

Ist der Einbau einer Küche eine Bauleistung?

Ein fest mit dem Gebäude verbundener Einbau kann unter § 13b fallen. Die Lieferung freistehender Möbel ist dagegen eine normale Werklieferung.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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