Bauschreinerei mit fest eingebauten Türen, Treppen und Parkett oder Möbeltischlerei mit losen Einzelstücken – steuerlich sind das zwei verschiedene Welten. Wir kennen die Fallstricke Ihres Gewerks und sorgen für saubere Umsatzsteuer, korrekte Bewertung und volle Förderung.
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Worauf es bei Tischlern und Schreinern steuerlich ankommt
§ 13b UStG: Einbau oder Möbel?
Fest mit dem Gebäude verbundene Arbeiten – Türen, Treppen, Parkett, Einbauschränke – gelten als Bauleistung mit Steuerschuldumkehr. Der Verkauf loser Möbel dagegen nicht. Wir grenzen das sauber ab und verhindern falsch ausgestellte Rechnungen.
Werklieferung oder Lieferung?
Maßmöbel mit Montage, reine Auslieferung oder Reparatur vor Ort: Jede Variante hat eigene Folgen bei Umsatzsteuer und Leistungsort. Wir ordnen Ihre Auftragstypen korrekt ein.
Differenzbesteuerung bei Gebrauchtem
Wer gebrauchte Möbel oder Antiquitäten an- und verkauft, kann die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nutzen und nur die Marge versteuern. Wir prüfen, ob sich das für Sie rechnet.
Maschinen clever abschreiben
CNC-Bearbeitungszentrum, Absauganlage, Kantenanleimmaschine: Mit Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung ziehen Sie Steuervorteile vor und planen Ersatzinvestitionen vorausschauend.
Holz- und Vorratsbewertung
Materiallager, Vollholz-Bestände und angearbeitete Aufträge müssen zum Jahresende korrekt bewertet werden. Wir sorgen für eine nachvollziehbare Inventur- und Bewertungslogik.
Stundenverrechnungssatz & Kalkulation
Wir ermitteln Ihren echten Stundenverrechnungssatz inklusive Gemeinkosten, Maschinenstunden und Leerlauf – damit jeder Auftrag wirklich Deckungsbeitrag bringt.
Steuerberatung, die Ihr Handwerk versteht
Lassen Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch klären, wo bei Ihnen steuerlich Potenzial liegt – ohne Fachchinesisch, dafür mit echtem Branchenwissen.
Passende Fachartikel
Abgrenzung Werklieferung (Möbel) vs. Bauleistung (fester Einbau, § 13b)
Bauabzugsteuer § 48 EStG bei Einbauten
Materialeinkauf, Vorsteuer und Lagerbewertung
Anzahlungen bei individuellen Aufträgen
Häufige Fragen
Ist der Einbau einer Küche eine Bauleistung?
Ein fest mit dem Gebäude verbundener Einbau kann unter § 13b fallen. Die Lieferung freistehender Möbel ist dagegen eine normale Werklieferung.
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Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Handwerksbetriebe bis zu 50 % einer geplanten Investition steuerlich schon abziehen, bevor die Maschine oder der Transporter überhaupt gekauft ist. Richtig genutzt spart das bares Geld – aber nur, wenn er rechtzeitig geplant wird.
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Mit dem Investitions-Booster ist die degressive Abschreibung zurück: Für bewegliche Anlagegüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, sind bis zu 30 % pro Jahr möglich. Für Handwerksbetriebe, die in Maschinen, Fahrzeuge oder Werkstattausstattung investieren, ein echter Liquiditätsvorteil.
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Die Standard-BWA zeigt Ihnen, ob am Monatsende ein Plus oder Minus steht. Für einen Bau- oder Handwerksbetrieb reicht das nicht. Sie müssen wissen, ob Ihr Stundenverrechnungssatz die Kosten deckt, wie produktiv Ihre Kolonne arbeitet und ob Ihre Kalkulation noch zur Realität passt. Genau hier setzt das DATEV Branchenpaket Bau und Handwerk an – eine speziell auf die Finanzbuchführung dieser Branche zugeschnittene Auswertungslösung.
Weiterlesen →Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.