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Branche · Gebäudedienstleistung

Steuerberatung Hausmeisterservice

Hausmeisterdienste: Steuerberatung mit Abgrenzung Reinigung/Reparatur, § 35a und Mindestlohn.

Stand: 20.09.2026Festpreis100 % digital

Ob Hausmeisterservice, Facility-Dienste oder gemischte Gebäudedienstleistung: Wir kennen die steuerlichen Besonderheiten Ihrer Branche – von Reverse-Charge über Lohn bis zur cleveren Abschreibung Ihrer Geräte und Fahrzeuge.

Kostenloses ErstgesprächLeistungen ansehen Digitale Kanzlei aus Köln · spezialisiert auf Handwerk & Gebäudedienstleistung

Worauf es bei Hausmeisterservice steuerlich ankommt

Reverse-Charge & § 13b UStG

Bei Reinigungs- und Bauleistungen an andere Unternehmer kann die Steuerschuld wechseln. Wir stellen Rechnungen und Voranmeldung korrekt auf.

Lohn & Mindestlohn

Mischbetriebe, Branchenmindestlohn, Zuschläge, Minijobs – prüfungssichere Lohnabrechnung, Lohn stets über DATEV.

Fuhrpark & Geräte

Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeug: GWG, Sonderabschreibung § 7g und IAB – Investitionen steueroptimal abbilden.

Rechtsform & Haftung

Einzelunternehmen, GbR oder GmbH? Wir bewerten Besteuerung und Haftung für Ihren Betrieb – ohne Schema F.

Digitale Buchhaltung

Belege, Auswertungen und E-Rechnung sauber über Pennylane oder DATEV – GoBD-konform und jederzeit aktuell.

Betriebsprüfung

Bargeldnähe, Stundenzettel, Subunternehmer: Wir bereiten Sie vor und begleiten die Prüfung – damit es ruhig bleibt.

Lassen Sie uns über Ihren Betrieb sprechen

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo bei Ihnen steuerlich Luft ist – und wie eine digitale Zusammenarbeit konkret aussieht.

Leistungen ansehen

Passende Fachartikel

Der Hausmeisterservice verbindet Reinigung, Kleinreparatur und Betreuung – jede mit eigener steuerlicher Behandlung. Wir behalten den Überblick.

  • Laufende Finanzbuchhaltung und digitale Belegverarbeitung

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung für Gesellen, Azubis und Aushilfen

  • Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen

  • Beratung zu Rechtsform, Investitionen und Liquidität

  • Abgrenzung Reinigung, Kleinreparatur und Betreuungsleistung

  • § 35a EStG: haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beim Kunden

  • Gesetzlicher Mindestlohn (2026: 13,90 €/Std.) in der Lohnabrechnung

  • Reisekosten und Fahrten zwischen Objekten

Sammelpunkt und Reisekosten im Video

Betriebshof morgens: 38 statt 30 CentOb der Betriebshof Sammelpunkt oder erste Tätigkeitsstätte ist, entscheidet über die Abrechnung.

Häufige Fragen

Können Kunden meine Rechnung nach § 35a absetzen?

Privatkunden können Lohnanteile für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen – der Lohnanteil sollte auf der Rechnung ausgewiesen sein.

Verwandte Themen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

Steuerberatung, die Ihr Gewerk versteht.

Erstgespräch anfragen, ehrliche Einschätzung bekommen, Festpreis statt Stundenabrechnung. Baustelle oder Livestream – egal.

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