Erstgespräch anfragen Login: CAPSIVERA OnlineakteLogin: CAPSIVERA Connect
  1. Startseite
  2. Handwerk
  3. Ratgeber
  4. Handwerk 2026 in Zahlen: Betriebe, Lohnkosten, Steuern und Abgaben

Ratgeber · Handwerk

Handwerk 2026 in Zahlen: Betriebe, Lohnkosten, Steuern und Abgaben

Betriebe, Umsatz, Branchenmindestlöhne, Lohnnebenkosten im Bau, Steuerlast und Hebesätze 2026: alle Zahlen mit Quelle, Stichtag und Link, dazu ein nachgerechnetes Beispiel für Köln.

Stand: 28.10.202613 Min. LesezeitRedaktion Team CAPSIVERA

Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Im deutschen Handwerk waren zum 31.12.2025 1.038.126 Betriebe eingetragen, der Umsatz lag 2025 nach Schätzung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks bei rund 783 Mrd. € (ZDH). Ein Bauarbeitgeber im Tarifgebiet West zahlt seit dem 01.07.2026 für gewerbliche Arbeitnehmer allein 19,8 % SOKA-BAU-Beitrag zusätzlich zum Sozialversicherungsanteil. Ein Kölner Einzelunternehmer mit 90.000 € Gewinn trägt nach unserer Berechnung 31,5 % Einkommen- und Gewerbesteuer, weil § 35 EStG das 4,0-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags anrechnet; eine GmbH mit gleichem Gewinn zahlt in Köln 32,45 % (Hebesatz 475 %).

Diese Seite sammelt die wichtigsten öffentlichen Zahlen zum Handwerk 2026 an einem Ort. Jede Angabe nennt Quelle, Stichtag und Link. Eigene Berechnungen der Redaktion sind als solche gekennzeichnet. Stand aller Angaben: 28.10.2026.

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Kennzahl

Wert

Stichtag / Zeitraum

Quelle

Handwerksbetriebe (Handwerksrollen und Verzeichnisse)

1.038.126

31.12.2025

ZDH

davon zulassungspflichtig (Anlage A)

641.462

31.12.2025

ZDH

Umsatz Handwerk, ohne Umsatzsteuer

rund 783 Mrd. € (teils geschätzt)

2025

ZDH

Beschäftigungsverhältnisse im Handwerk

6.237.000

2025

ZDH

Lehrlinge

346.388

31.12.2025

ZDH

Handwerksunternehmen (amtliche Zählung)

564.045

Berichtsjahr 2024

Destatis, Handwerkszählung

Tätige Personen (amtliche Zählung)

5.989.229

Jahresdurchschnitt 2024

Destatis, Handwerkszählung

Umsatz zulassungspflichtiges Handwerk, real

−1,4 % zum Vorjahresquartal

2. Quartal 2026

Destatis, PM 321/2026

Gesetzlicher Mindestlohn

13,90 € je Stunde

ab 01.01.2026

MiLoV5

SOKA-BAU-Beitrag gewerbliche Arbeitnehmer, West

19,8 % der Bruttolohnsumme

ab 01.07.2026

SOKA-BAU

Winterbeschäftigungsumlage Bauhauptgewerbe

1,0 % (0,6 % AG, 0,4 % AN)

2026 und 2027

§ 3a WinterbeschV

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung

8.450 € im Monat

2026

TK, Rechengrößen 2026

Grundfreibetrag Einkommensteuer

12.348 €

ab VZ 2026

§ 32a EStG

Körperschaftsteuersatz

15 %

bis VZ 2027

§ 23 KStG

Gewerbesteuer-Hebesatz Köln

475 %

2026

Stadt Köln

Durchschnittlicher Hebesatz NRW (Gemeinden ab 20.000 Einwohnern)

476 %

01.07.2026

DIHK-Hebesatzumfrage 2026

Betriebe, Beschäftigte und Umsatz

Für die Größe des Handwerks gibt es zwei Zahlenreihen, die sich deutlich unterscheiden. Beide sind richtig, sie zählen aber Verschiedenes.

Die ZDH-Zahlen beruhen auf den Eintragungen bei den Handwerkskammern. Gezählt wird jeder eingetragene Betrieb, auch Kleinst- und Nebenbetriebe sowie das handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2). Zum 31.12.2025 waren das 1.038.126 Betriebe: 641.462 zulassungspflichtige (Anlage A), 286.223 zulassungsfreie (Anlage B1) und 110.224 handwerksähnliche (Anlage B2). Der Bestand blieb gegenüber 2024 praktisch gleich, die zulassungspflichtigen Betriebe gingen um 1,7 % zurück (ZDH; Zeitreihe: ZDH, Betriebszahlen ab 1998). Der Wert für 2025 ist laut ZDH eine Fortschreibung.

Die amtliche Handwerkszählung des Statistischen Bundesamts erfasst nur Unternehmen der Anlagen A und B1, die im Berichtsjahr mehr als 22.000 € Umsatz hatten oder sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig Beschäftigte meldeten. Für 2024 ergab das 564.045 Unternehmen mit 5.989.229 tätigen Personen und 761,7 Mrd. € Umsatz. Das waren 0,6 % weniger Umsatz und 0,7 % weniger Unternehmen als 2023 (Destatis, Pressemitteilung vom 23.04.2026).

Bau- und Ausbaugewerbe in der Handwerkszählung 2024

Gewerbegruppe

Unternehmen

Tätige Personen

Umsatz

Umsatz je tätige Person

Bauhauptgewerbe

76.877

826.620

137,9 Mrd. €

166.801 €

Ausbaugewerbe

213.306

1.635.288

213,1 Mrd. €

130.324 €

Handwerk insgesamt

564.045

5.989.229

761,7 Mrd. €

127.172 €

Quelle: Destatis, Handwerkszählung 2024 nach Gewerbegruppen, Stand 23.04.2026. Das Ausbaugewerbe, zu dem etwa Elektro, Sanitär und Heizung, Maler, Fliesenleger und Tischler zählen, ist die größte Gewerbegruppe. Sein Umsatz sank 2024 um 3,2 %, der des Bauhauptgewerbes um 1,2 %.

Konjunktur 2026

Die vierteljährliche Handwerksberichterstattung zeigt für das zulassungspflichtige Handwerk im 2. Quartal 2026 real 1,4 % weniger Umsatz als im Vorjahresquartal. Die Zahl der Beschäftigten lag Ende Juni 2026 um 1,9 % unter dem Vorjahr. Im Ausbaugewerbe sank der Umsatz um 2,4 %, im Bauhauptgewerbe um 1,8 % (Destatis, Pressemitteilung vom 10.09.2026). Die Ergebnisse sind vorläufig.

Region Köln/Bonn und Bauwirtschaft

  • Handwerkskammer zu Köln: 31.184 eingetragene Betriebe ohne handwerksähnliche Betriebe, 12.332 Auszubildende und 4.615 Ausbildungsbetriebe, Stand 31.12.2023 (HWK Köln, Berufsbildung). Aktuellere Bezirkszahlen veröffentlicht die Kammer in ihrer Broschüre „Handwerk in Zahlen 2025“.

  • Konjunkturumfrage Frühjahr 2026: Geschäftsklimaindex 105 Punkte, 4 Punkte weniger als im Vorjahr. 32 % der rund 1.150 befragten Betriebe nannten ihre Lage gut, 21 % schlecht. Der Anteil der Energiekosten am Umsatz stieg nach der Umfrage von 5,7 % (2020) auf 9,0 % (2025) (HWK Köln, Konjunkturbericht Frühjahr 2026).

  • SOKA-BAU: 71.568 beitragsmeldende Baubetriebe zum 31.12.2025, 582.246 gewerbliche Arbeitnehmer im Dezember 2025 (Jahresdurchschnitt 606.815), 191.242 Angestellte und 39.197 Auszubildende ohne Berlin. Die gemeldete Bruttolohnsumme 2025 betrug rund 22,1 Mrd. € (SOKA-BAU, Geschäftsbericht 2025).

Branchenmindestlöhne 2026 je Gewerk

Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gelten für alle Betriebe der Branche, auch ohne Tarifbindung. Wo es keinen gibt, gilt der gesetzliche Mindestlohn.

Gewerk

Mindestlohn je Stunde 2026

Gültig

Bereits festgelegt für 2027

Dachdeckerhandwerk, Lohngruppe 1

14,96 €

01.01.–31.12.2026

14,96 €

Dachdeckerhandwerk, Lohngruppe 2

16,60 €

01.01.–31.12.2026

17,10 €

Elektrohandwerke

14,93 €

01.01.–31.12.2026

15,49 €

Gerüstbauerhandwerk

14,35 €

01.01.–31.12.2026

14,90 €

Maler und Lackierer, Gesellen

15,55 €

01.08.2025–30.06.2026

–

Maler und Lackierer, Gesellen

16,13 €

01.07.2026–30.06.2027

16,13 € bis 30.06.2027

Gebäudereinigung, Lohngruppe 1

15,00 €

01.01.–31.12.2026

Verordnung läuft Ende 2026 aus

Gebäudereinigung, Lohngruppe 6

18,40 €

01.01.–31.12.2026

Verordnung läuft Ende 2026 aus

Alle übrigen Gewerke, z. B. Bauhauptgewerbe, Sanitär/Heizung, Metallbau, Tischler

13,90 € (gesetzlicher Mindestlohn)

ab 01.01.2026

14,60 € ab 01.01.2027

Quellen: Zoll, Übersicht Branchenmindestlöhne, abgerufen am 28.10.2026; gesetzlicher Mindestlohn nach § 1 MiLoV5. Alle Branchenwerte gelten bundeseinheitlich, eine Ost-West-Unterscheidung gibt es nicht. Für ungelernte Maler nennt die Zoll-Übersicht keinen eigenen Wert, es gilt der gesetzliche Mindestlohn. Für das Bauhauptgewerbe besteht 2026 kein Branchenmindestlohn. Die Tarifentgelte im Bau liegen davon unabhängig oft deutlich höher.

Lohnnebenkosten im Bau 2026

Ein Baubetrieb trägt neben dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung weitere Abgaben, die andere Branchen nicht kennen. Die folgende Tabelle zeigt die Sätze für gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe, Tarifgebiet West.

Bestandteil

Satz gesamt

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Quelle

Krankenversicherung

14,6 % + Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9 %)

8,75 % bei Durchschnittssatz

8,75 %

TK, Beitragssätze 2026

Pflegeversicherung

3,6 % (kinderlos 4,2 %)

1,8 %

1,8 % (kinderlos 2,4 %)

TK, Beitragssätze 2026

Rentenversicherung

18,6 %

9,3 %

9,3 %

TK, Beitragssätze 2026

Arbeitslosenversicherung

2,6 %

1,3 %

1,3 %

TK, Beitragssätze 2026

Insolvenzgeldumlage

0,15 %

0,15 %

–

TK, Insolvenzgeldumlage 2026

SOKA-BAU (Urlaub 14,7 %, Berufsbildung 1,9 %, Zusatzversorgung 3,2 %)

19,8 % ab 01.07.2026, 20,2 % bis 30.06.2026

19,8 %

–

SOKA-BAU

Winterbeschäftigungsumlage

1,0 %

0,6 %

0,4 %

§ 3a WinterbeschV

Unfallversicherung BG BAU

Gefahrklasse × Beitragsfuß

100 %

–

BG BAU, Gefahrtarif

Umlagen U1 und U2

je Krankenkasse unterschiedlich

100 %

–

Satzung der Krankenkasse

Die Beitragsbemessungsgrenzen 2026 liegen bei 8.450 € im Monat für Renten- und Arbeitslosenversicherung und bei 5.812,50 € für Kranken- und Pflegeversicherung (TK, Rechengrößen 2026). Die SOKA-BAU-Sätze im Tarifgebiet Ost betragen 18,3 %, in Berlin West 25,25 % und in Berlin Ost 23,75 %. Für Angestellte zahlt der Betrieb im Westen einen festen Beitrag von 85 € im Monat. Dachdecker (1,6 %), Gerüstbauer (1,9 %, nur Arbeitgeber) und der Garten- und Landschaftsbau (1,85 %) haben eigene Sätze der Winterbeschäftigungsumlage. Maler, Dachdecker und Gerüstbauer haben zudem eigene Sozialkassen.

Die Berufsgenossenschaft berechnet ihren Beitrag nachträglich: Arbeitsentgelt × Gefahrklasse × Beitragsfuß : 100 (BG BAU, Merkblatt Beitrag und Vorschuss). Der seit 01.01.2024 geltende Gefahrtarif setzt für den Bauwerksbau (Tarifstelle 100) die Gefahrklasse 11,84 an, für Zimmererarbeiten 14,59, für den Bauausbau 7,01 und für den Büroteil 0,54. Den jährlichen Beitragsfuß setzt der Vorstand der BG BAU fest. In den geöffneten Quellen ist er für 2025 nicht veröffentlicht, deshalb fehlt er in der Beispielrechnung.

Beispiel: Arbeitgeberkosten für einen gewerblichen Arbeitnehmer (eigene Berechnung)

Beispiel: Ein Maurer im Tarifgebiet West verdient 4.000 € brutto im Monat (Juli 2026). Seine Krankenkasse erhebt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %.

Position

Satz

Betrag im Monat

Bruttolohn

–

4.000,00 €

Rentenversicherung (AG)

9,3 %

372,00 €

Arbeitslosenversicherung (AG)

1,3 %

52,00 €

Krankenversicherung inkl. halber Zusatzbeitrag (AG)

8,75 %

350,00 €

Pflegeversicherung (AG)

1,8 %

72,00 €

Insolvenzgeldumlage

0,15 %

6,00 €

SOKA-BAU West

19,8 %

792,00 €

Winterbeschäftigungsumlage (AG-Anteil)

0,6 %

24,00 €

Summe Arbeitgeberabgaben ohne BG und U1/U2

41,7 %

1.668,00 €

Arbeitgeberkosten gesamt ohne BG und U1/U2

–

5.668,00 €

Ohne SOKA-BAU und Winterbeschäftigungsumlage lägen die Arbeitgeberabgaben bei 21,3 %. Der größte Teil des SOKA-BAU-Beitrags ist allerdings kein reiner Kostenblock: Aus dem Urlaubsanteil von 14,7 % erstattet die Kasse dem Betrieb die Urlaubsvergütung, die er seinen Arbeitnehmern zahlt. Details stehen im Ratgeber SOKA-BAU. Ab dem 1. Dezember können Betriebe zudem Saison-Kurzarbeitergeld beantragen. Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt 1,00 € je Arbeitsstunde vom 15. Dezember bis Ende Februar, das Zuschuss-Wintergeld bis zu 2,50 € je ausgefallener Stunde (§ 102 SGB III; Bundesagentur für Arbeit).

Steuerlast eines Handwerksbetriebs: Einzelunternehmen und GmbH in Köln

Wie hoch die Steuerlast eines Betriebs ist, hängt vor allem von der Rechtsform und vom Hebesatz der Gemeinde ab. Das folgende Rechenbeispiel ist eine eigene Berechnung der Redaktion mit den Werten 2026.

Beispiel: Ein Handwerksbetrieb in Köln erzielt 90.000 € Gewinn. Der Inhaber ist ledig, zahlt keine Kirchensteuer und hat keine weiteren Einkünfte. Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen bleiben vereinfacht außer Ansatz, das zu versteuernde Einkommen entspricht also dem Gewinn. Hinzurechnungen nach § 8 GewStG fallen nicht an. Die GmbH zahlt in diesem Vergleich kein Geschäftsführergehalt.

Position

Einzelunternehmen

GmbH, Gewinn bleibt in der GmbH

GmbH, Gewinn wird voll ausgeschüttet

Gewinn

90.000,00 €

90.000,00 €

90.000,00 €

Freibetrag Gewerbesteuer

24.500,00 €

–

–

Gewerbeertrag

65.500,00 €

90.000,00 €

90.000,00 €

Steuermessbetrag (3,5 %)

2.292,50 €

3.150,00 €

3.150,00 €

Gewerbesteuer (Hebesatz 475 %)

10.889,38 €

14.962,50 €

14.962,50 €

Einkommensteuer nach Tarif 2026

26.664,00 €

–

–

Steuerermäßigung § 35 EStG (4,0 × Messbetrag)

−9.170,00 €

–

–

Einkommensteuer nach Ermäßigung

17.494,00 €

–

–

Körperschaftsteuer (15 %)

–

13.500,00 €

13.500,00 €

Solidaritätszuschlag

0,00 €

742,50 €

742,50 €

Abgeltungsteuer (25 %) auf 60.795 € Ausschüttung

–

–

15.198,75 €

Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer

–

–

835,93 €

Steuern gesamt

28.383,38 €

29.205,00 €

45.239,68 €

Belastung in % des Gewinns

31,5 %

32,45 %

50,3 %

Verbleibt

61.616,62 € beim Inhaber

60.795,00 € in der GmbH

44.760,32 € beim Gesellschafter

So ist gerechnet:

  • Gewerbesteuer: Gewerbeertrag auf volle 100 € abgerundet, beim Einzelunternehmen abzüglich 24.500 € Freibetrag, mal 3,5 % Steuermesszahl (§ 11 GewStG), mal 475 % Hebesatz der Stadt Köln (Stadt Köln).

  • Einkommensteuer: Tarifzone 4 nach § 32a Abs. 1 EStG: 0,42 × 90.000 − 11.135,63 = 26.664,37 €, abgerundet 26.664 €.

  • Anrechnung: § 35 EStG ermäßigt die Einkommensteuer um das 4,0-fache des Messbetrags: 4,0 × 2.292,50 € = 9.170 €. Die Ermäßigung ist auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer begrenzt. Bei 475 % bleibt ein Rest von 1.719,38 € Gewerbesteuer, den die Anrechnung nicht ausgleicht.

  • Solidaritätszuschlag beim Einzelunternehmen: Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer nach der Ermäßigung. 17.494 € liegen unter der Freigrenze von 20.350 € (§ 3 SolZG), deshalb fällt kein Soli an. Ohne § 35 EStG wären es 751,37 €.

  • GmbH: 15 % Körperschaftsteuer (§ 23 KStG) plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, Gewerbesteuer ohne Freibetrag und ohne Anrechnung. Bei Ausschüttung fallen 25 % Abgeltungsteuer und Soli an, vereinfacht ohne Sparer-Pauschbetrag und ohne Teileinkünfteverfahren.

Das Ergebnis: Bei 90.000 € Gewinn liegen Einzelunternehmen und thesaurierende GmbH in Köln fast gleichauf. Die GmbH spart erst, wenn Gewinne dauerhaft im Unternehmen bleiben und der persönliche Steuersatz deutlich über ihrer Belastung liegt. Wer alles ausschüttet, zahlt mehr. In der Praxis verändert ein Geschäftsführergehalt die Rechnung erheblich, weil es den Gewinn der GmbH mindert. Ihre eigenen Zahlen können Sie im Rechtsform-Rechner vergleichen. Die Grundlagen erklärt der Ratgeber Rechtsform wählen 2026.

Ausblick: Der Körperschaftsteuersatz sinkt nach geltendem Recht ab 2028 schrittweise um je einen Prozentpunkt auf 10 % ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG). Damit verschiebt sich der Vergleich in den kommenden Jahren zugunsten der GmbH.

Gewerbesteuer-Hebesätze in NRW im Vergleich

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den Steuermessbetrag multipliziert (Glossar: Hebesatz). Für eine GmbH ergibt sich der Gewerbesteuersatz direkt aus 3,5 % × Hebesatz. Für Einzelunternehmer gleicht die Anrechnung nach § 35 EStG rechnerisch einen Hebesatz von 400 % aus. Was darüber liegt, bleibt als Belastung.

Stadt

Hebesatz 01.07.2026

Gewerbesteuer GmbH in % des Gewerbeertrags

Gewerbesteuer Einzelunternehmen bei 90.000 € Gewinn

davon nicht durch § 35 EStG ausgeglichen

Leverkusen

250 %

8,75 %

5.731,25 €

0,00 €

Düsseldorf

440 %

15,40 %

10.087,00 €

917,00 €

Münster

460 %

16,10 %

10.545,50 €

1.375,50 €

Köln, Aachen, Krefeld

475 %

16,63 %

10.889,38 €

1.719,38 €

Essen (bis 31.12.2025: 480 %)

479 %

16,77 %

10.981,08 €

1.811,08 €

Bielefeld, Gelsenkirchen

480 %

16,80 %

11.004,00 €

1.834,00 €

Dortmund

485 %

16,98 %

11.118,63 €

1.948,63 €

Mönchengladbach

490 %

17,15 %

11.233,25 €

2.063,25 €

Bochum, Duisburg

495 %

17,33 %

11.347,88 €

2.177,88 €

Hagen

520 %

18,20 %

11.921,00 €

2.751,00 €

Bonn

537 %

18,80 %

12.310,73 €

3.140,73 €

Oberhausen

580 %

20,30 %

13.296,50 €

4.126,50 €

Hebesätze: DIHK-Hebesatzumfrage 2026, Stand 01.07.2026, Gemeinden ab 20.000 Einwohnern. Spalten 3 bis 5: eigene Berechnung mit den Annahmen aus dem Rechenbeispiel oben. In Leverkusen ist die Gewerbesteuer niedriger als die mögliche Anrechnung von 9.170 €, deshalb wird nur die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer angerechnet.

Zur Einordnung: Den einwohnergewichteten Durchschnitt der Gemeinden ab 20.000 Einwohnern beziffert die DIHK für 2026 auf 441 % bundesweit und 476 % in Nordrhein-Westfalen. Das Statistische Bundesamt nennt für 2025 einen durchschnittlichen Hebesatz von 410 % über alle Gemeinden (Destatis, Pressemitteilung vom 15.10.2026). Die Werte weichen ab, weil Abgrenzung und Gewichtung verschieden sind. Ab dem Erhebungszeitraum 2027 beträgt der gesetzliche Mindesthebesatz 280 % statt 200 % (§ 16 Abs. 4 GewStG in Verbindung mit § 36 Abs. 5b GewStG). Ein Hebesatz von 250 % ist dann nicht mehr zulässig. Ihre eigene Gewerbesteuer berechnet der Gewerbesteuer-Rechner, Hintergründe stehen im Ratgeber Gewerbesteuer im Handwerk.

Methodik und Hinweise zum Zitieren

Alle Werte stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, die die Redaktion am 28.10.2026 aufgerufen hat. Rechtswerte (Steuersätze, Beitragssätze, Mindestlöhne) gelten für 2026. Statistische Werte haben den jeweils genannten Stichtag, weil amtliche Daten mit Verzögerung erscheinen. Die Handwerkszählung 2024 ist die neueste vollständige amtliche Strukturerhebung.

Eigene Berechnungen sind gekennzeichnet. Sie beruhen auf dem Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG, der Steuermesszahl von 3,5 %, dem Freibetrag von 24.500 €, der Anrechnung des 4,0-fachen Messbetrags nach § 35 EStG, 15 % Körperschaftsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag. Beträge sind auf Cent gerundet, die Einkommensteuer nach § 32a Abs. 1 EStG auf volle Euro abgerundet.

Typische Fehler beim Lesen dieser Zahlen

  • ZDH- und Destatis-Zahlen vermischen. 1,04 Mio. Betriebe (Kammerverzeichnisse, mit Anlage B2) und 564.045 Unternehmen (amtliche Zählung, nur Anlagen A und B1 mit Umsatz oder Beschäftigten) beschreiben verschiedene Grundgesamtheiten. Nennen Sie immer Quelle und Stichtag.

  • Beschäftigte und Beschäftigungsverhältnisse gleichsetzen. Seit dem Berichtsjahr 2024 zählt die amtliche Statistik nach dem Jobkonzept: Wer zwei Jobs hat, zählt doppelt. Vergleiche mit Jahren vor 2024 sind deshalb nur eingeschränkt möglich.

  • Den SOKA-BAU-Satz vom Jahresanfang verwenden. Bis 30.06.2026 galten im Westen 20,2 %, seit 01.07.2026 sind es 19,8 %.

  • Die Winterbeschäftigungsumlage mit 2 % ansetzen. Im Bauhauptgewerbe gilt für 2026 und 2027 befristet 1,0 %.

  • § 35 EStG mit dem Faktor 3,8 rechnen. Seit 2020 gilt das 4,0-fache des Messbetrags.

  • Den Solidaritätszuschlag vor der Anrechnung berechnen. Maßgeblich ist die Einkommensteuer nach der Steuerermäßigung.

Sonderfälle

Für Betriebe mit mehreren Gewerken kann sich die Sozialkasse ändern, je nachdem welche Tätigkeit arbeitszeitlich überwiegt. Wer Arbeitnehmer im Ausland einsetzt oder aus dem Ausland entsendet, unterliegt eigenen Regeln. Personengesellschaften wie GbR oder OHG rechnen wie das Einzelunternehmen, die Anrechnung nach § 35 EStG wird anteilig auf die Gesellschafter verteilt. CAPSIVERA betreut Bau- und Ausbaubetriebe mit diesen Fragen, unter anderem in der Baulohnabrechnung mit SOKA-BAU und Saison-Kurzarbeitergeld.

Häufige Fragen

Wie viele Handwerksbetriebe gibt es in Deutschland 2026?

Zum 31.12.2025 waren nach dem Zentralverband des Deutschen Handwerks 1.038.126 Betriebe in den Handwerksrollen und Verzeichnissen eingetragen, davon 641.462 zulassungspflichtige. Die amtliche Handwerkszählung des Statistischen Bundesamts zählt für 2024 dagegen 564.045 Handwerksunternehmen, weil sie nur Unternehmen mit mehr als 22.000 € Umsatz oder mit Beschäftigten und ohne handwerksähnliche Gewerbe erfasst. Beide Zahlen sind korrekt, sie messen Verschiedenes.

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten im Bau 2026?

Für einen gewerblichen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe West trägt der Arbeitgeber 2026 rund 21,3 % Sozialversicherung und Insolvenzgeldumlage bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag, dazu 19,8 % SOKA-BAU seit 01.07.2026 und 0,6 % Winterbeschäftigungsumlage. Zusammen sind das 41,7 % des Bruttolohns, ohne Berufsgenossenschaft und Umlagen U1/U2. Aus dem Urlaubsanteil des SOKA-BAU-Beitrags erstattet die Kasse dem Betrieb allerdings die gezahlte Urlaubsvergütung.

Welche Branchenmindestlöhne gelten 2026 im Handwerk?

Laut Zoll gelten 2026 unter anderem 14,93 € in den Elektrohandwerken, 14,96 € bzw. 16,60 € im Dachdeckerhandwerk, 14,35 € im Gerüstbau und für Maler-Gesellen 16,13 € ab 01.07.2026. In der Gebäudereinigung sind es 15,00 € in Lohngruppe 1. Für Gewerke ohne Branchenmindestlohn, etwa das Bauhauptgewerbe oder Sanitär und Heizung, gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 €.

Zahlt ein Handwerker als Einzelunternehmer oder als GmbH weniger Steuern?

Das hängt von Gewinnhöhe, Hebesatz und Ausschüttung ab. Im Rechenbeispiel der Redaktion mit 90.000 € Gewinn in Köln zahlt das Einzelunternehmen 31,5 % Einkommen- und Gewerbesteuer, die GmbH 32,45 %, solange der Gewinn im Unternehmen bleibt. Wird alles ausgeschüttet, steigt die Belastung der GmbH auf 50,3 %; ein Geschäftsführergehalt verändert die Rechnung zusätzlich.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Köln und anderen NRW-Städten?

Köln erhebt 2026 unverändert 475 %, wie auch Aachen und Krefeld. Nach der DIHK-Hebesatzumfrage (Stand 01.07.2026) liegen Düsseldorf bei 440 %, Dortmund bei 485 %, Bonn bei 537 % und Oberhausen mit 580 % am höchsten unter den großen NRW-Städten, Leverkusen mit 250 % am niedrigsten. Der einwohnergewichtete Durchschnitt in NRW beträgt 476 %.

Darf ich die Zahlen dieser Seite zitieren?

Ja, die Werte stammen aus öffentlichen Quellen, die in jeder Zeile verlinkt sind. Nennen Sie bitte die Originalquelle mit Stichtag und kennzeichnen Sie Rechenbeispiele als Berechnung der Redaktion Team CAPSIVERA mit Stand 28.10.2026. Für amtliche Aussagen ist die verlinkte Primärquelle maßgeblich.

Verwandte Themen

Quellen

  1. ZDH – Wirtschaftlicher Stellenwert des Handwerks 2025 (Stand Juni 2026)
  2. Destatis – Handwerkszählung 2024 nach Gewerbegruppen (Stand 23.04.2026)
  3. Zoll – Übersicht Branchenmindestlöhne
  4. SOKA-BAU – Beitragssätze und Bemessungsgrundlage
  5. SOKA-BAU – Geschäftsbericht 2025
  6. Techniker Krankenkasse – Beitragssätze in der Sozialversicherung 2026
  7. DIHK – Hebesatzumfrage 2026 (Gemeinden ab 20.000 Einwohnern)
  8. § 32a EStG – Einkommensteuertarif ab VZ 2026 – gesetze-im-internet.de

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

Reden wir über Ihr Geschäft.

Anfrage stellen – wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns innerhalb von 48 Stunden. Fester Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Baustelle oder Livestream.

Erstgespräch anfragen

Frag die CAPSIVERA-KI

Steuerfragen für Handwerk, Gebäudedienstleistung & Content Creator – belegt aus unseren Ratgebern, mit Quellen.