So rechnen wir
Einzelunternehmen: Der Gewinn unterliegt der Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500 €, Steuermesszahl 3,5 %, Hebesatz der Gemeinde) und der Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 (§ 32a EStG). Die Gewerbesteuer wird bis zum 4-Fachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Darauf kommt der Solidaritätszuschlag, soweit die Freigrenze überschritten ist.
GmbH: Der Gewinn nach Geschäftsführergehalt trägt Gewerbesteuer (ohne Freibetrag) sowie 15 % Körperschaftsteuer und 5,5 % Soli darauf. Das Gehalt wird beim Geschäftsführer nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (1.230 €) mit dem persönlichen Tarif versteuert. Wird der Gewinn ausgeschüttet, fällt Abgeltungsteuer (25 % + Soli) oder – auf Antrag – Einkommensteuer auf 60 % der Ausschüttung an.
Vereinfachungen: Das zu versteuernde Einkommen entspricht dem Gewinn bzw. Gehalt; keine Kirchensteuer, keine Sozialversicherung, kein Sparer-Pauschbetrag, keine Kosten der GmbH. Thesaurierte Gewinne werden bei einer späteren Ausschüttung noch besteuert. Zum Hintergrund: Einzelunternehmen in GmbH umwandeln und GmbH für Content Creator.
Häufige Fragen
Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Der Vorteil entsteht vor allem, wenn Gewinne in der GmbH bleiben (Thesaurierung): Sie werden dann nur mit rund 30 % (KSt, Soli, Gewerbesteuer bei 475 % Hebesatz) belastet. Werden alle Gewinne ausgeschüttet, ist die Gesamtbelastung oft höher als beim Einzelunternehmen.
Wie wird die Ausschüttung besteuert?
Grundsätzlich mit 25 % Abgeltungsteuer zzgl. Soli (§ 32d EStG). Wer zu mindestens 25 % beteiligt ist (oder zu 1 % und beruflich für die GmbH tätig), kann das Teileinkünfteverfahren wählen: Dann sind 60 % der Ausschüttung mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Warum spielt das Geschäftsführergehalt eine Rolle?
Ein angemessenes Gehalt mindert den Gewinn der GmbH und wird beim Geschäftsführer als Arbeitslohn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Je nach Höhe ist die Gesamtbelastung niedriger als bei Thesaurierung oder Ausschüttung. Das Gehalt muss fremdüblich sein, sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Was rechnet der Rechner nicht?
Kirchensteuer, Sozialversicherung, Kosten der GmbH (Buchführung, Jahresabschluss, Notar), Sparer-Pauschbetrag und andere Einkünfte. Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist meist sozialversicherungsfrei – das muss im Einzelfall geprüft werden.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Der Rechner liefert eine vereinfachte Orientierung auf Basis der Rechengrößen mit Stand 25.10.2026. Er ersetzt keine individuelle Berechnung und keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen.