Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist ein Vermögensvorteil, den eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer nahestehenden Person außerhalb einer offenen Gewinnausschüttung zuwendet und der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Typische Fälle sind überhöhte Geschäftsführergehälter, unangemessene Mieten oder zinslose Darlehen. Steuerlich darf die vGA den Gewinn der Gesellschaft nicht mindern: Sie wird nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dem Einkommen wieder hinzugerechnet.
Kurz erklärt am Beispiel
Zahlt die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer ein deutlich überhöhtes Gehalt, rechnet das Finanzamt den unangemessenen Teil als vGA dem Gewinn hinzu.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.