In der Umsatzsteuer-Voranmeldung melden Unternehmer dem Finanzamt regelmäßig ihre Umsatzsteuer und ziehen die gezahlte Vorsteuer ab; die Differenz wird als Vorauszahlung abgeführt oder erstattet (§ 18 UStG). Der Zeitraum richtet sich nach der Steuer des Vorjahres: über 9.000 € monatlich, zwischen 2.000 € und 9.000 € vierteljährlich; bei nicht mehr als 2.000 € kann das Finanzamt von der Voranmeldung befreien (Stand 2025). Die Abgabe erfolgt elektronisch bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums.
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Kurz erklärt am Beispiel
Wer 2024 rund 3.500 € Umsatzsteuer gezahlt hat, gibt die Voranmeldungen 2025 vierteljährlich ab.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.