Erstgespräch anfragen Login: CAPSIVERA OnlineakteLogin: CAPSIVERA Connect
  1. Startseite
  2. Wissen
  3. Glossar
  4. Umsatzsteuer-Voranmeldung

Steuer-Glossar

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Stand: 20.09.2026

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung melden Unternehmer dem Finanzamt regelmäßig ihre Umsatzsteuer und ziehen die gezahlte Vorsteuer ab; die Differenz wird als Vorauszahlung abgeführt oder erstattet (§ 18 UStG). Der Zeitraum richtet sich nach der Steuer des Vorjahres: über 9.000 € monatlich, zwischen 2.000 € und 9.000 € vierteljährlich; bei nicht mehr als 2.000 € kann das Finanzamt von der Voranmeldung befreien (Stand 2025). Die Abgabe erfolgt elektronisch bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums.

Mehr dazu: Ist- oder Soll-Versteuerung? Was für die Liquidität zählt

Kurz erklärt am Beispiel

Wer 2024 rund 3.500 € Umsatzsteuer gezahlt hat, gibt die Voranmeldungen 2025 vierteljährlich ab.

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

Reden wir über Ihr Geschäft.

Erstgespräch anfragen, ehrliche Einschätzung bekommen, Festpreis statt Stundenabrechnung. Baustelle oder Livestream – egal.

Erstgespräch anfragen

Frag die CAPSIVERA-KI

Steuerfragen für Handwerk, Gebäudedienstleistung & Content Creator – belegt aus unseren Ratgebern, mit Quellen.