Die Umsatzsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt ausführt (§ 1 UStG). Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 % (§ 12 UStG). Wirtschaftlich trägt sie der Endverbraucher; der Unternehmer zieht sie nur ein und führt sie ans Finanzamt ab (Umsatzsteuer-Voranmeldung). Über den Vorsteuerabzug (§ 15 UStG) bleibt sie für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer neutral.
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Kurz erklärt am Beispiel
Ein Handwerker stellt 1.000 € netto in Rechnung und weist 190 € Umsatzsteuer (19 %) aus. Die 190 € führt er ans Finanzamt ab – bezahlt hat sie der Kunde.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.