Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine Sonderform der GmbH und wird oft „Mini-GmbH“ genannt (§ 5a GmbHG). Sie kann bereits mit einem Stammkapital ab 1 € gegründet werden und bietet dieselbe Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Als Ausgleich für das geringe Kapital besteht eine Thesaurierungspflicht: Die UG muss jährlich mindestens 25 % ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist und die Umwandlung in eine reguläre GmbH möglich wird.
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Kurz erklärt am Beispiel
Eine UG erzielt 8.000 € Jahresüberschuss – mindestens 2.000 € (25 %) muss sie als gesetzliche Rücklage einbehalten und darf sie nicht ausschütten.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.