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Steuer-Glossar

Umlaufvermögen

Stand: 20.09.2026

Umlaufvermögen umfasst die Wirtschaftsgüter, die nicht dauerhaft dem Betrieb dienen, sondern kurzfristig verbraucht, verarbeitet oder veräußert werden. Dazu zählen vor allem Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Bankguthaben und Kassenbestände. Es ist der Gegenbegriff zum Anlagevermögen (§ 247 Abs. 2 HGB) und wird nicht planmäßig abgeschrieben.

Kurz erklärt am Beispiel

Das Materiallager und offene Kundenrechnungen eines Handwerksbetriebs sind Umlaufvermögen – sie werden verbraucht bzw. bezahlt, nicht über Jahre genutzt.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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