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Steuer-Glossar

TSE (Technische Sicherheitseinrichtung)

Stand: 28.10.2026

Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Die TSE ist eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, die elektronische Kassen und ihre Aufzeichnungen gegen nachträgliche Änderungen schützt (§ 146a Abs. 1 AO). Sie besteht aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle und signiert jeden Vorgang. Wer eine elektronische Kasse ohne oder mit nicht richtig eingesetzter TSE betreibt, riskiert ein Bußgeld bis 25.000 € (§ 379 Abs. 1 Nr. 4 bis 6, Abs. 6 AO).

Wichtige Werte 2026

Pflicht

Wert

Grundlage

TSE für elektronische Kassen

seit 01.01.2020

§ 146a Abs. 1 AO

Meldung an das Finanzamt

1 Monat nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme

§ 146a Abs. 4 AO

Bußgeld

bis 25.000 €

§ 379 Abs. 6 AO

Aufbewahrung der Kassendaten

10 Jahre

§ 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AO

Kassenpflicht ab 2028

geplant, nicht beschlossen (Stand 28.10.2026)

Gesetzentwurf vom 23.09.2026

So funktioniert es

  • Wer: Jeder, der Bareinnahmen mit einer elektronischen Kasse erfasst, etwa Kfz-Werkstätten mit Barkasse, Friseure oder Bäckereien. Eine offene Ladenkasse ohne Elektronik braucht keine TSE.

  • Beleg: Für jeden Vorgang ist ein Beleg auszustellen, auf Papier oder mit Zustimmung des Kunden elektronisch (§ 146a Abs. 2 AO).

  • Meldung: Kasse und TSE werden über Mein ELSTER gemeldet, mit Art der TSE, Seriennummern und Anschaffungsdatum.

  • Zertifikat: Die Zertifizierung einer TSE ist befristet. Planen Sie den Austausch rechtzeitig mit Ihrem Kassenhändler.

Typischer Fehler

Beim Kassenwechsel die Daten nicht sichern. Vor dem Austausch müssen die Daten von TSE und Kasse exportiert werden, weil sie zehn Jahre lesbar bleiben müssen.

Mehr dazu

Kurz erklärt am Beispiel

Beispiel: Eine Kfz-Werkstatt schafft am 10.03.2026 eine neue Kasse mit TSE an und nimmt die alte Kasse am 24.03.2026 außer Betrieb. Die Anschaffung ist bis zum 10.04.2026, die Außerbetriebnahme bis zum 24.04.2026 zu melden. Beides kann in einer Mitteilung bis zum 10.04.2026 erfolgen.

Häufige Fragen

Brauche ich als Handwerker eine Kasse mit TSE?

Nur wenn Sie eine elektronische Kasse verwenden. 2026 gibt es keine allgemeine Kassenpflicht; eine offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht ist zulässig. Eine Kassenpflicht ab 2028 ist geplant, aber noch nicht beschlossen (Stand 28.10.2026).

Wie hoch ist das Bußgeld ohne TSE?

Bis zu 25.000 €, wenn eine elektronische Kasse ohne zertifizierte TSE betrieben oder die TSE nicht richtig eingesetzt wird (§ 379 AO). Zusätzlich kann das Finanzamt die Kassenführung verwerfen und Umsätze schätzen.

Bis wann muss ich eine neue Kasse melden?

Innerhalb eines Monats nach der Anschaffung, ebenso innerhalb eines Monats nach der Außerbetriebnahme (§ 146a Abs. 4 AO). Gemeldet wird elektronisch über Mein ELSTER.

In diesen Beiträgen erklärt

Quellen

  1. § 146a AO – Ordnungsvorschrift für elektronische Aufzeichnungssysteme – gesetze-im-internet.de
  2. § 379 AO – Steuergefährdung – gesetze-im-internet.de

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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