Thesaurierung bezeichnet das Einbehalten und Wiederanlegen von Gewinnen im Unternehmen, statt sie an die Eigentümer auszuschütten. Bei einer GmbH unterliegt der thesaurierte Gewinn nur der Körperschaftsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer; die Besteuerung beim Gesellschafter entfällt, bis ausgeschüttet wird. Personenunternehmen können für nicht entnommene Gewinne die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG nutzen und diese mit einem ermäßigten Satz von 28,25 % versteuern.
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Kurz erklärt am Beispiel
Eine GmbH erwirtschaftet 100.000 € Gewinn und schüttet nichts aus: Es fallen nur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an, nicht zusätzlich die Abgeltungsteuer beim Gesellschafter.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.