Sonderausgaben sind bestimmte private Aufwendungen, die das Gesetz ausnahmsweise zum Steuerabzug zulässt (§§ 10 ff. EStG). Dazu zählen zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung), gezahlte Kirchensteuer, Spenden und Kinderbetreuungskosten. Anders als Werbungskosten oder Betriebsausgaben hängen sie nicht mit einer Einkunftsquelle zusammen, sondern betreffen die private Lebensführung.
Kurz erklärt am Beispiel
Die Beiträge zur Krankenversicherung und die gezahlte Kirchensteuer trägt der Steuerpflichtige als Sonderausgaben ein und mindert so sein zu versteuerndes Einkommen.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.