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Steuer-Glossar

Schenkungsteuer

Stand: 20.09.2026

Die Schenkungsteuer ist die Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden. Sie ist im selben Gesetz wie die Erbschaftsteuer geregelt (ErbStG) und kennt dieselben persönlichen Freibeträge – etwa 500.000 € für Ehegatten und 400.000 € für Kinder nach § 16 ErbStG. Der entscheidende Unterschied: Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden, da frühere Schenkungen nur innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet werden (§ 14 ErbStG). So lässt sich größeres Vermögen über mehrere Schenkungen steueroptimiert übertragen.

Kurz erklärt am Beispiel

Ein Elternteil schenkt seinem Kind heute 400.000 € steuerfrei; nach Ablauf von zehn Jahren steht dieser Freibetrag von 400.000 € erneut zur Verfügung.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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