Der Sammelposten ist eine vereinfachte Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von netto über 250 € bis 1.000 € (§ 6 Abs. 2a EStG). Alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften Güter dieser Preisklasse werden in einem jahrgangsbezogenen Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig über fünf Jahre mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst – unabhängig davon, ob ein Gut vorher ausscheidet. Alternativ können Güter bis netto 800 € sofort als GWG abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG); das Wahlrecht gilt einheitlich für alle Güter eines Jahres.
Mehr dazu: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig abschreiben
Kurz erklärt am Beispiel
Werden in einem Jahr mehrere Geräte zwischen 250 € und 1.000 € netto gekauft, wandern sie in einen Sammelposten und werden über fünf Jahre zu je einem Fünftel abgeschrieben.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.