Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und die Ware unmittelbar vom ersten Lieferer zum letzten Abnehmer gelangt (§ 3 Abs. 6a UStG). Es gibt also mehrere Lieferungen, aber nur eine einzige Warenbewegung.
Nur eine Lieferung in der Reihe ist die „bewegte“ (warenbewegte) Lieferung – ihr wird der Transport zugeordnet; alle übrigen sind „ruhende“ Lieferungen. Diese Zuordnung entscheidet über Lieferort und Steuerbefreiung, besonders bei grenzüberschreitenden EU-Geschäften.
Mehr dazu: Reverse-Charge-Verfahren
Kurz erklärt am Beispiel
A verkauft an B, B an C; A liefert die Ware direkt an C. Es gibt zwei Lieferungen (A→B, B→C), aber nur einen Warentransport – die bewegte Lieferung.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.