Sozialversicherungsbeiträge sind auf den geschuldeten Mindestlohn zu zahlen – auch wenn tatsächlich weniger ausgezahlt wurde. Bei falscher Eingruppierung drohen Nachforderungen.
Mehr dazu: Mindestlohn Gebäudereinigung
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 25.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.